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Thema: Fragen wegen Bußgeldbescheid

  1. #1
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    Fragen wegen Bußgeldbescheid

    Hallo

    folgendes Problem

    Ich wurde am Steuer mit den Handy erwischt wurde angehalten und habe Aussage verweigert.
    Letzten Tage kam schreiben von Landratsamt

    Anhörung:

    das mir zu Last gelegt wird an den Tag / Uhrzeit in Ort /Straße/Kreuzung folgende
    Verkehrsordnungwidrigskeit gegangen zu habe.

    Sie benutzen als Führer des KFZ verbotswidrig ein Mobiltelefon $23 Abs.1a, §49 STVO,
    §24 STVg, 246.1 BKat

    Zeuge PM .....

    so nun kommt es

    Ort /Straße/Kreuzung habe ich nicht an den Tag mit meinen KFZ befahren
    dies habe ich den Landratsamt mitgeteilt und um Einstellung des Verfahren gebeten.


    heute kam nun der Bußgeldbescheid

    mit folgenden


    das mir zu Last gelegt wird an den Tag / Uhrzeit in Ort /Straße/Kreuzung folgende
    Verkehrsordnungwidrigskeit gegangen zu habe.
    Sie benutzen als Führer des KFZ verbotswidrig ein Mobiltelefon $23 Abs.1a, §49 STVO,
    §24 STVg, 246.1 BKat

    der Handlungort nennt sich xxx/xxxx laut Absprache mit PM Hartmann. Sie wurden zur Tatzeit an der Ampel Richtung xxx telefonierend festgestellt.

    nun meine Frage

    ist es rechtens das der Ort der mir zu Last gelegt wird ein anderer ist wie der Handlungsort?

    ist das nicht falsch ? Meine Interessen gehen auf Einstellung des Verfahren wegen Formfehler.
    Sehe ich das Richtig oder denke ich hier falsch.

    Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.


    Gruß Gasometer
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  2. #2
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    Zitat Zitat von gasometer74 Beitrag anzeigen
    nun meine Frage
    ist es rechtens das der Ort der mir zu Last gelegt wird ein anderer ist wie der Handlungsort?

    Soweit ich es noch in Erinnerung habe muß der erste Vorwurf zur Tat konkret sein und darf nicht hinterher "angepaßt" werden.

    Wenn es sich nur um die Hausnummern dreht, sollte es jedoch egal sein.

    Aber dazu wirst du bestimmt von einen User noch einen ausführlichen Tip per pm bekommen .
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    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


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  3. #3
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Soweit ich es noch in Erinnerung habe muß der erste Vorwurf zur Tat konkret sein und darf nicht hinterher "angepaßt" werden.
    Wenn es sich nur um die Hausnummern dreht, sollte es jedoch egal sein.
    Aber dazu wirst du bestimmt von einen User noch einen ausführlichen Tip per pm bekommen .

    Danke

    dann warte ich mal die pm ab


    gruß
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