Hallo
folgendes Problem
Ich wurde am Steuer mit den Handy erwischt wurde angehalten und habe Aussage verweigert.
Letzten Tage kam schreiben von Landratsamt
Anhörung:
das mir zu Last gelegt wird an den Tag / Uhrzeit in Ort /Straße/Kreuzung folgende
Verkehrsordnungwidrigskeit gegangen zu habe.
Sie benutzen als Führer des KFZ verbotswidrig ein Mobiltelefon $23 Abs.1a, §49 STVO,
§24 STVg, 246.1 BKat
Zeuge PM .....
so nun kommt es
Ort /Straße/Kreuzung habe ich nicht an den Tag mit meinen KFZ befahren
dies habe ich den Landratsamt mitgeteilt und um Einstellung des Verfahren gebeten.
heute kam nun der Bußgeldbescheid
mit folgenden
das mir zu Last gelegt wird an den Tag / Uhrzeit in Ort /Straße/Kreuzung folgende
Verkehrsordnungwidrigskeit gegangen zu habe.
Sie benutzen als Führer des KFZ verbotswidrig ein Mobiltelefon $23 Abs.1a, §49 STVO,
§24 STVg, 246.1 BKat
der Handlungort nennt sich xxx/xxxx laut Absprache mit PM Hartmann. Sie wurden zur Tatzeit an der Ampel Richtung xxx telefonierend festgestellt.
nun meine Frage
ist es rechtens das der Ort der mir zu Last gelegt wird ein anderer ist wie der Handlungsort?
ist das nicht falsch ? Meine Interessen gehen auf Einstellung des Verfahren wegen Formfehler.
Sehe ich das Richtig oder denke ich hier falsch.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Gruß Gasometer![]()