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Thema: Gibt es ein Recht auf Polizeibericht zur eigenen Sache???

  1. #1
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    Gibt es ein Recht auf Polizeibericht zur eigenen Sache???

    hallo
    folgendes Problem
    ich wurde von meiner Mutter in meiner Kindheit mehrfach geschlagen ,was auch polizeilich festgehalten wurde,
    nun behauptet meine mutter dies stimme nicht und ich wolle nur ihren guten Ruf zerstören,
    ich weiß aber das einmal die Polizei gerufen wurde,damals meine Mißhandlungen fotografiert wurden und der Polizist sagte das sei nmicht das erste mal das das angezeigt wurde
    Habe ich nun eine Möglichkeit an die Akten bzw Fotos zu gelangen?
    Ich möchte zu allem Ärger nicht auch noch einen Anwalt einschalten
    sondern das ganze privat klären (soweit das hier im Dorf überhaupt noch möglich ist)
    Danke vorab für eure Hilfe

  2. #2
    Moderator Avatar von Tomyslav
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    Akteneinsicht haben normal nur Anwälte wenn ein Strafprozeß eröffnet wird.
    Lese mal hier:
    http://dejure.org/gesetze/StPO/406e.html
    Vielleicht solltest Du dich auch an ein anderes Board wenden.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    MfG Tomyslav

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  3. #3
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Frag doch mal bein Jugendamt nach, die schmeißen fast nie was weg .

    Kommt auch immer darauf an wann deine Jugend anfing und aufhörte.
    Bei uns im Amt lagern die Akten bis zu 30 Jahre, und dabei ist es auch nicht gesagt das dies mit allen passiert.


    Ganz ehrlich eine Anfrage wie lange man Akteneinsicht und Auskunft bekommt wäre geschickter gewesen.
    Jetzt weiß das Internet bescheid.
    Auch wenn es "Anonym" ist .
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  4. #4
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Fakt ist bei Dresche gegen Schutzbefohlenden in der Hausgemeinschaft auch bei polizeilicher Anzeige wird das Jugendamt informiert.

    Daher auch meine Bemerkung zu seiner Jugendzeit von bis .
    Da die Akten bei Jug bestimmt inhaltvoller sind wäre es zweckmäßiger auch dort nach zu fragen.
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  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Ich arbeiten mit den sogenannten Therapeuten oft beruflich zusammen, da schreibst du mir nichts neues. Für mich sind die allesamt total gestört .
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  6. #6
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Frag doch mal bein Jugendamt nach, die schmeißen fast nie was weg .
    Kommt auch immer darauf an wann deine Jugend anfing und aufhörte.
    Bei uns im Amt lagern die Akten bis zu 30 Jahre, und dabei ist es auch nicht gesagt das dies mit allen passiert.
    Ganz ehrlich eine Anfrage wie lange man Akteneinsicht und Auskunft bekommt wäre geschickter gewesen.
    Jetzt weiß das Internet bescheid.
    Auch wenn es "Anonym" ist .
    es stört mich wenig wenn das im internet bekannt ist
    außerdem haben wir damals in einem hochhaus gewohnt es hat damals auch jahrelang angeblich niemand was mitbekommen
    ausnahme war eben als dann endlich mal die polizei vor der tür stand
    nun ich habe eine anfrage an das damalige polizeirevier gestellt und hoffe von denen antwort zu erhalten
    die idee mit dem jugendamt ist auch gut
    der letzte der polizei gemeldete vorfall war 1982 also kommt das mit 30 jahren hin

  7. #7
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Frag doch mal bein Jugendamt nach, die schmeißen fast nie was weg .
    Kommt auch immer darauf an wann deine Jugend anfing und aufhörte.
    Bei uns im Amt lagern die Akten bis zu 30 Jahre, und dabei ist es auch nicht gesagt das dies mit allen passiert.
    Ganz ehrlich eine Anfrage wie lange man Akteneinsicht und Auskunft bekommt wäre geschickter gewesen.
    Jetzt weiß das Internet bescheid.
    Auch wenn es "Anonym" ist .
    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    Frag einfach mal bei r4711 per PN an, er wird dir sicher weiter helfen können.
    danke

  8. #8
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    Ich glaube, salax hat mit ifg (aufgrund europäischen Rechtes) den Punkt getroffen.

    Du hast Anspruch auf Akteneinsicht.

    Du könntest Sie allerdings selbst aus privaten Gründen unterbinden,

    falls eine weitere Person Einsicht nehmen wollte.


    Gruß


    Bobby

  9. #9
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Ich glaube, salax hat mit ifg (aufgrund europäischen Rechtes) den Punkt getroffen.
    Du hast Anspruch auf Akteneinsicht.
    Das wollen wir doch hoffen

    Da ich ja das M.O.S.C-Board mal hin und wieder gerne ein bisserl in Richtung iuris.de schiebe
    mal ein weiterführender Hinweis für Nichtjugendamtsakten.

    Maßgebend ist sind die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, soweit es um ein etwaiges Ermittlungsverfahren geht.

    @tassilo3001 ich schreibe Dir heute noch etwas.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  10. #10
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    Hi,

    mit Verlaub: In unserer Kindheit haben wir doch (fast) alle mal "Senge gekriegt" von unseren Eltern. Das war damals auch völlig üblich.
    Ich jedenfalls nehme meinen Eltern das heute nicht mehr übel, weil ich der Meinung bin, es war erzieherisch nicht absolut falsch ...

    Greetz Andygr
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  11. #11
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    Zitat Zitat von andygr Beitrag anzeigen
    Hi,
    mit Verlaub: In unserer Kindheit haben wir doch (fast) alle mal "Senge gekriegt" von unseren Eltern. Das war damals auch völlig üblich.
    Ich jedenfalls nehme meinen Eltern das heute nicht mehr übel, weil ich der Meinung bin, es war erzieherisch nicht absolut falsch ...
    Greetz Andygr

    Entschuldigung bitte,

    aber es gibt für mich einen Unterschied zwischen einer damaligen "Backpfeife" oder "Klapps auf den Hintern" zu "polizeilich aufgenommenen Misshandlungen" ich denke Dein Kommentar scheint da nicht ganz zu passen!!!!!!!!!

  12. #12
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    Hallo
    zu der ganzen geschichte gibt es neuigkeiten
    nachdem es ja doch ein paar monate ruhig war bekam ich nun von der frau die mich zur welt brachte einen brief
    in etwa folgendes
    ich sei verlogen,ein betrüger,geldgeil und sie werde alles tun um an mir,einem freund und dessen schwester rache zu nehmen,sie werde dafür sorgen das mein freud vorbestraft ist und das seine schwester ihre arbeit und ihre eigentumswohnung verliert,sie sinne auf rache und ich wisse ja sie hätte mittel und wege (sie ist ehemalige angestellte des offentlichen dienstes und hat noch gute kontakte zu einigen ämtern)
    sie verlangt von der schwester meines freundes eine schriftliche entschuldigung weil diese behautet
    sie sei nachdem sie meine grundstück verlassen hat auf der falschen straßenseite gefahren und die schwester meines freundes mußte auf den bordstein ausweichen ,die frau die mich zur welt brachte sei so abwesend gefahren das sie nicht mal bemerkt hat auf der falschen seite gefahren zu sein,
    ich selbst habe ihr ende letzten jahres unterstellt nicht mehr fahrtüchtig zu sein und nachdem sie dies verneinte gebeten,einen fahrlehrer aufzusuchen um die tauglichkeit zu überprüfen und habe sogar kostenübernahme angeboten,darüber ist dann ein streit entstanden und wir hatten bis jetzt keinerlei kontakt mehr

    ich war nun mit dem brief bei der polizei weil sie unter anderem noch darin schreibt das sie eine kopie des schreibens hinterlegt habe,da sie mich des mordes an ihr für fähig hält,
    tenor des polizisten war
    der brief sei freie meinungsäußerung und stelle keine bedrohung dar,
    die im brief angesprochenen personen und ich sehen das anders,eigenmtlich meint jeder der den brief gelesen hat
    die frau gehöre in die klapse
    soll ich nun einfach der dinge abwarten die da kommen,ich kenne diese frau und weiß das sie nichts unversucht läßt,soll ich mich an die staatsanwaltschaft wenden
    und gibt es die möglichkeit mich -nennen wir es- von dieser person loszusagen
    ich habe die vermutung das sie evtl in ein betreutes wohnheim will
    und sehe nicht ein diese person noch finanziell zu unterstützen,das habe ich jahrelang getan,was ja nun auch nicht mehr stimmt
    im gegenzug wollte sie mich ja letztes jahr auch wegen groben undanks enterben,wobei ich nur sagte gerne,es gäbe ja eh nichts zu holen (ist auch so)

  13. #13
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Und gibt es nun ein Recht auf den Bericht zur eigenen Sache oder nicht, denn der Rest interessiert überhaupt nicht .
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  14. #14
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Und gibt es nun ein Recht auf den Bericht zur eigenen Sache oder nicht, denn der Rest interessiert überhaupt nicht .
    kann ich dir so nicht sagen,da oh wunder keine Unterlagen zu meiner Sache vorhanden sind nichts polizeiliches und auch keine Heimunterlagen
    is schon witzig oder auch nicht

  15. #15
    Seniormitglied Avatar von Met@lKing
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    Zitat Zitat von tassilo3001 Beitrag anzeigen
    kann ich dir so nicht sagen,da oh wunder keine Unterlagen zu meiner Sache vorhanden sind nichts polizeiliches und auch keine Heimunterlagen
    is schon witzig oder auch nicht
    Ich an Deiner Stelle, würde mir Rat bei einem Fachanwalt (Familienrecht oder ähnliches) suchen. Die ganze Sache darlegen und er wird dann schon sagen was, wann, wer, wie, wo, warum und ob überhaupt Sinn besteht etwas in Gang zu setzten. Das hier breit zu treten bring gar nichts, solange Dir kein Anwalt einen Rat gibt. Das soll jetzt nicht böse sein, nur ein gut gemeinter Rat.
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