Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
Ich glaube, salax hat mit ifg (aufgrund europäischen Rechtes) den Punkt getroffen.
Du hast Anspruch auf Akteneinsicht.
Das wollen wir doch hoffen

Da ich ja das M.O.S.C-Board mal hin und wieder gerne ein bisserl in Richtung iuris.de schiebe
mal ein weiterführender Hinweis für Nichtjugendamtsakten.

Maßgebend ist sind die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, soweit es um ein etwaiges Ermittlungsverfahren geht.

@tassilo3001 ich schreibe Dir heute noch etwas.