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Thema: Gibt es ein Recht auf Polizeibericht zur eigenen Sache???

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  1. #1
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    Ich glaube, salax hat mit ifg (aufgrund europäischen Rechtes) den Punkt getroffen.

    Du hast Anspruch auf Akteneinsicht.

    Du könntest Sie allerdings selbst aus privaten Gründen unterbinden,

    falls eine weitere Person Einsicht nehmen wollte.


    Gruß


    Bobby

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Ich glaube, salax hat mit ifg (aufgrund europäischen Rechtes) den Punkt getroffen.
    Du hast Anspruch auf Akteneinsicht.
    Das wollen wir doch hoffen

    Da ich ja das M.O.S.C-Board mal hin und wieder gerne ein bisserl in Richtung iuris.de schiebe
    mal ein weiterführender Hinweis für Nichtjugendamtsakten.

    Maßgebend ist sind die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, soweit es um ein etwaiges Ermittlungsverfahren geht.

    @tassilo3001 ich schreibe Dir heute noch etwas.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

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