Akteneinsicht haben normal nur Anwälte wenn ein Strafprozeß eröffnet wird.
Lese mal hier:
http://dejure.org/gesetze/StPO/406e.html
Vielleicht solltest Du dich auch an ein anderes Board wenden.
Akteneinsicht haben normal nur Anwälte wenn ein Strafprozeß eröffnet wird.
Lese mal hier:
http://dejure.org/gesetze/StPO/406e.html
Vielleicht solltest Du dich auch an ein anderes Board wenden.
MfG Tomyslav
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Frag doch mal bein Jugendamt nach, die schmeißen fast nie was weg .
Kommt auch immer darauf an wann deine Jugend anfing und aufhörte.
Bei uns im Amt lagern die Akten bis zu 30 Jahre, und dabei ist es auch nicht gesagt das dies mit allen passiert.
Ganz ehrlich eine Anfrage wie lange man Akteneinsicht und Auskunft bekommt wäre geschickter gewesen.
Jetzt weiß das Internet bescheid.
Auch wenn es "Anonym" ist .
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Fakt ist bei Dresche gegen Schutzbefohlenden in der Hausgemeinschaft auch bei polizeilicher Anzeige wird das Jugendamt informiert.
Daher auch meine Bemerkung zu seiner Jugendzeit von bis .
Da die Akten bei Jug bestimmt inhaltvoller sind wäre es zweckmäßiger auch dort nach zu fragen.
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Ich arbeiten mit den sogenannten Therapeuten oft beruflich zusammen, da schreibst du mir nichts neues. Für mich sind die allesamt total gestört .
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
es stört mich wenig wenn das im internet bekannt ist
außerdem haben wir damals in einem hochhaus gewohnt es hat damals auch jahrelang angeblich niemand was mitbekommen
ausnahme war eben als dann endlich mal die polizei vor der tür stand
nun ich habe eine anfrage an das damalige polizeirevier gestellt und hoffe von denen antwort zu erhalten
die idee mit dem jugendamt ist auch gut
der letzte der polizei gemeldete vorfall war 1982 also kommt das mit 30 jahren hin
Ich glaube, salax hat mit ifg (aufgrund europäischen Rechtes) den Punkt getroffen.
Du hast Anspruch auf Akteneinsicht.
Du könntest Sie allerdings selbst aus privaten Gründen unterbinden,
falls eine weitere Person Einsicht nehmen wollte.
Gruß
Bobby
Das wollen wir doch hoffen
Da ich ja das M.O.S.C-Board mal hin und wieder gerne ein bisserl in Richtung iuris.de schiebe
mal ein weiterführender Hinweis für Nichtjugendamtsakten.
Maßgebend ist sind die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, soweit es um ein etwaiges Ermittlungsverfahren geht.
@tassilo3001 ich schreibe Dir heute noch etwas.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca