@Stranger1

Stimme ich voll zu, aber in dem oben genannten hypotetischen Fall kann man wohl davon ausgehen daß der *******-Anbieter zum aufsetzen eines Servers nicht seine eigenen AGBs akzeptiert haben muß um seine eigene Karte rechtmäßig zu nutzen. Problematisch im sinne des Gesetzes sind viel mehr die EMUs die in der Lage sind sich mit solchen CS-Servern zu verbinden, weil sie in dieser Funktion schon eher solch eine Umgehungsvorrichtung, die zu keinem anderen Zweck zu benutzen ist, darstellen.
Der Rechteinhaber kann seine Inhalte doch verbreiten wie er will, z.B. auch indem er die Schlüssel übers Internet an die Nutzer überträgt und was anderes ist ICS ja nicht, entscheidend ist nur ob der Serverbetreiber das Recht hat anderen den Zugang zu ermöglichen oder halt nicht, was wenn er im Besitz der Rechte ist wohl zu bejaen ist.
Genau genommen wird hier ja auch nichts umgangen sondern nur ein Schlüssel, nämlich die C-Line von Unberechtigten benutzt. Sofern man sie sich nicht selbst erhackt hat oder sie wissentlich von einem Hacker bekommen hat dann ist das doch eher so wie ein Schlüssel den man auf der Straße gefunden hat, ihn aber nicht abgibt sondern damit selbst die betrffende Tür aufschließt.
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