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Thema: ******* Anbieter gegen CS

  1. #16
    Stammuser Avatar von chriwi
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    Ist es aber nicht schon strafbar eien Zugangskontrollmechanismus zu umgehen unabhängig davon ob man damit den Rechteinhaber schädigt oder nicht?

    by the way: Auch schon in Deutschland sind ICS-Server aufgeflogen und bei den Betreibern Dreamboxen von der Polizei beschlagnahmt worden ob es allerdings zu einer Verurteilung gekommen ist entzieht sich meiner Kenntnis, allerdings hat der Betroffene sich dann weitgehend aus der Szene zurückgezogen.

    PS: Sofern der Cardsharing-Server ein legales Angebot des Rechteinhabers ist, ist aber die Verwendung einer geleakten C-Line keine Umgehung eines wirksamen Schutzmechanismus mehr, oder?
    .
    Geändert von chriwi (20.10.09 um 12:21 Uhr)
    tschüs
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    Mich interssiert nicht wozu etwas gedacht war, sonder was irgendwie damit möglich ist.

  2. #17
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    Zitat Zitat von chriwi Beitrag anzeigen
    PS: Sofern der Cardsharing-Server ein legales Angebot des Rechteinhabers ist, ist aber die Verwendung einer geleakten C-Line keine Umgehung eines wirksamen Schutzmechanismus mehr, oder?
    .
    HÄ???


    Bitte mal in einfacherem Deutsch.
    DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
    Nicht lesen --> bedanken!

  3. #18
    Stammuser Avatar von chriwi
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    Soweit ich weis steht nirgends explizit, daß ICS ilegal ist, nur die Umgehung von wirksamen Mechanismen zum Schutz vor unberechtigter Verbreitung von Inhalten ist ilegal. Da ICS in der Regel zu diesem Zweck eingesetzt wird ist es in allen bisher bekannten Fällen ilegal.
    Würde aber ein Rechteinhabe, aus welchem Grund auch immer, einen öffentlichen ICS-Server anbieten wäre das erstmal nicht ilegal und wenn Leute die offiziell vom Rechteinhaber eine C-Line erhalten haben ihn nutzen auch nicht. Eine unberechtigte Weitergabe solcher C-Lines und nutzung derselben wäre dagegen nicht rechtens, da ich aber glaube daß die Kenntnis einer einfachen Zeichenfolge (was die C-Line ja nunmal ist) zu einfach ist um einen wirksamen Schutz darzustellen (der vom Gesetz ja gefordert wird) kann hier nicht von der Umgehung von Schutzmechanismen im Sinne des Gesetzes gesprochen werden.
    Auf gut deutsch, das Anbieten eines solchen Servers wäre zwar nicht ilegal, die wenn überhaupt daraus gewonnen IP-Adressen wären vor Gericht aber auch nicht verwertbar, deshalb ist dieses Szenario zumindest für eine Gerichtliche Verfolgung nutzlos.
    .
    tschüs
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  4. #19
    Stammuser Avatar von chriwi
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    @Stranger1

    Stimme ich voll zu, aber in dem oben genannten hypotetischen Fall kann man wohl davon ausgehen daß der *******-Anbieter zum aufsetzen eines Servers nicht seine eigenen AGBs akzeptiert haben muß um seine eigene Karte rechtmäßig zu nutzen. Problematisch im sinne des Gesetzes sind viel mehr die EMUs die in der Lage sind sich mit solchen CS-Servern zu verbinden, weil sie in dieser Funktion schon eher solch eine Umgehungsvorrichtung, die zu keinem anderen Zweck zu benutzen ist, darstellen.
    Der Rechteinhaber kann seine Inhalte doch verbreiten wie er will, z.B. auch indem er die Schlüssel übers Internet an die Nutzer überträgt und was anderes ist ICS ja nicht, entscheidend ist nur ob der Serverbetreiber das Recht hat anderen den Zugang zu ermöglichen oder halt nicht, was wenn er im Besitz der Rechte ist wohl zu bejaen ist.
    Genau genommen wird hier ja auch nichts umgangen sondern nur ein Schlüssel, nämlich die C-Line von Unberechtigten benutzt. Sofern man sie sich nicht selbst erhackt hat oder sie wissentlich von einem Hacker bekommen hat dann ist das doch eher so wie ein Schlüssel den man auf der Straße gefunden hat, ihn aber nicht abgibt sondern damit selbst die betrffende Tür aufschließt.
    .
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  5. #20
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    @Stranger1
    Das Sky das nie tun würde sage ich ja genauso, weil es halt auch Juristisch nichts bringen würde.
    Und mit den Sendelizenzen und dem Jugendschutz hast du natürlich auch recht.
    Außerdem: Der Anbieter ist natürlich auch an die AGBs gebunden aber in der Regel an andere Punkte als die Kund, dawird ja klar unterschieden wer zu was verpflichtet ist. Abgesehen davon hat jemand der nur ICS nutzt ja garkeinen Vertrag mit Sky abgeschlossen und somit die AGBs auch nicht explizit akzeptirt.
    .
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  6. #21
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    halten wir einfach fest ! nicht erwischen lassen oder erst garnicht damit anfangen ;)

  7. #22
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Ich glaube, da irrst du dich gewaltig.
    Wenn Sky einen Payserver aufmachen würde, dies vllt. noch in diversen Foren publik macht, um an die IP`s der vermeintlichen Schwarzseher zu kommen, um sie dann abzumahnen, wäre das Anstiftung zu einer Straftat, bzw. Begünstigung zu einer Straftat. Beides ist gesetzwidrig. Und somit wäre eine Abmahnung Null und nichtig.

    Also Begünstigung zu einer Straftat gibt es nicht, sondern nur Begünstigung, nach § 275 StGB (Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)
    Das ist natürlich nicht der Fall.

    Spannender ist die Frage, ob es Anstiftung zu einer Starftat ist, das ist aber unproblematisch, weil der Tatvollendungswille nur bestritten werden müsste.

    Viel spannender ist hier das Thema der Zulässigkeit von "Honeypots", denn das trifft es wohl am besten - und an denen ist schon das BKA gescheitert - aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

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