Zitat Zitat von ptter112 Beitrag anzeigen
Gab es denn in Deutschland schon Verurteilungen?

Wozu fragst Du?

CS außerhalb der eigenen Wohnung erfüllt diverse Straftatbestände des StGB und ggf. auch des Gesetzes über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten.
Im eigenen Haus und nur für Dich ist es vertragswidrig, vertragswidriges Verhalten ist jedoch nicht strafbar, allenfalls löst es Schadenersatzpflichten aus.