Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.

q: wiki


Also wir halten fest:
1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.

Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)

Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.


Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.