Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.
q: wiki
Also wir halten fest:
1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.
Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)
Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.
Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.

Dann will ich mal genauer werden, Anstiftung ist schon mal grundsätzlich nicht, da der Anstifter die Vollendung der Straftat wünscht, hier aber die Tat im Versuchsstadium stecken bleiben soll.