Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
Ich glaube, da irrst du dich gewaltig.
Wenn Sky einen Payserver aufmachen würde, dies vllt. noch in diversen Foren publik macht, um an die IP`s der vermeintlichen Schwarzseher zu kommen, um sie dann abzumahnen, wäre das Anstiftung zu einer Straftat, bzw. Begünstigung zu einer Straftat. Beides ist gesetzwidrig. Und somit wäre eine Abmahnung Null und nichtig.

Also Begünstigung zu einer Straftat gibt es nicht, sondern nur Begünstigung, nach § 275 StGB (Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)
Das ist natürlich nicht der Fall.

Spannender ist die Frage, ob es Anstiftung zu einer Starftat ist, das ist aber unproblematisch, weil der Tatvollendungswille nur bestritten werden müsste.

Viel spannender ist hier das Thema der Zulässigkeit von "Honeypots", denn das trifft es wohl am besten - und an denen ist schon das BKA gescheitert - aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.