Hat eigentlich schon mal jemand was gehört wie die Pay-Anbieter gegen CS vorgehen? Gab es schon Verurteilungen wegen CS?
Ist es möglich das SKY z.b. einen Server aufmachen, der alle ip´s speichert die von ihm schauen?
Hat eigentlich schon mal jemand was gehört wie die Pay-Anbieter gegen CS vorgehen? Gab es schon Verurteilungen wegen CS?
Ist es möglich das SKY z.b. einen Server aufmachen, der alle ip´s speichert die von ihm schauen?
International gesehen ist schon Einiges passiert:
http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=49701
http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=44030
In der letzten Meldung steht das auch "Dreamboxen" sicher gestellt wurden...
Ist ja eine rein akademische Frage, aber auch das Umstecken widerspricht den Knebel-AGBs von Sky
1.3.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber
oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard
pro Abonnementvertrag überlassen. Diese Smartcard berechtigt den Abonnenten nur zum Empfang
der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen
Adresse. Der Abonnent darf die Smartcard nur zum Programmempfang über ein mit einem
einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in seinem Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
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Seneca
Gibt es dann demnächst zur Karte von Sky den dazu passenden HD Receiver. ;)
Das wird teuer. Egal für welche Seite. ;)
Gab es denn in Deutschland schon Verurteilungen?
Wozu fragst Du?
CS außerhalb der eigenen Wohnung erfüllt diverse Straftatbestände des StGB und ggf. auch des Gesetzes über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten.
Im eigenen Haus und nur für Dich ist es vertragswidrig, vertragswidriges Verhalten ist jedoch nicht strafbar, allenfalls löst es Schadenersatzpflichten aus.
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Mark Twain
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Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
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Seneca
Ist es aber nicht schon strafbar eien Zugangskontrollmechanismus zu umgehen unabhängig davon ob man damit den Rechteinhaber schädigt oder nicht?
by the way: Auch schon in Deutschland sind ICS-Server aufgeflogen und bei den Betreibern Dreamboxen von der Polizei beschlagnahmt worden ob es allerdings zu einer Verurteilung gekommen ist entzieht sich meiner Kenntnis, allerdings hat der Betroffene sich dann weitgehend aus der Szene zurückgezogen.
PS: Sofern der Cardsharing-Server ein legales Angebot des Rechteinhabers ist, ist aber die Verwendung einer geleakten C-Line keine Umgehung eines wirksamen Schutzmechanismus mehr, oder?
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Geändert von chriwi (20.10.09 um 12:21 Uhr)
tschüs
chriwi
Gründer des Kathi-forum.de
Reciever:
KathreinUFS910 & UFS922
DM500
PC mit VDR
SATs:
1. : Hotbird 9E,13.0E, Astra-19.2E,23.5E 28.2E
2. : Rotor (43W-42E)
Mich interssiert nicht wozu etwas gedacht war, sonder was irgendwie damit möglich ist.
Soweit ich weis steht nirgends explizit, daß ICS ilegal ist, nur die Umgehung von wirksamen Mechanismen zum Schutz vor unberechtigter Verbreitung von Inhalten ist ilegal. Da ICS in der Regel zu diesem Zweck eingesetzt wird ist es in allen bisher bekannten Fällen ilegal.
Würde aber ein Rechteinhabe, aus welchem Grund auch immer, einen öffentlichen ICS-Server anbieten wäre das erstmal nicht ilegal und wenn Leute die offiziell vom Rechteinhaber eine C-Line erhalten haben ihn nutzen auch nicht. Eine unberechtigte Weitergabe solcher C-Lines und nutzung derselben wäre dagegen nicht rechtens, da ich aber glaube daß die Kenntnis einer einfachen Zeichenfolge (was die C-Line ja nunmal ist) zu einfach ist um einen wirksamen Schutz darzustellen (der vom Gesetz ja gefordert wird) kann hier nicht von der Umgehung von Schutzmechanismen im Sinne des Gesetzes gesprochen werden.
Auf gut deutsch, das Anbieten eines solchen Servers wäre zwar nicht ilegal, die wenn überhaupt daraus gewonnen IP-Adressen wären vor Gericht aber auch nicht verwertbar, deshalb ist dieses Szenario zumindest für eine Gerichtliche Verfolgung nutzlos.
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tschüs
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2. : Rotor (43W-42E)
Mich interssiert nicht wozu etwas gedacht war, sonder was irgendwie damit möglich ist.
@Stranger1
Stimme ich voll zu, aber in dem oben genannten hypotetischen Fall kann man wohl davon ausgehen daß der *******-Anbieter zum aufsetzen eines Servers nicht seine eigenen AGBs akzeptiert haben muß um seine eigene Karte rechtmäßig zu nutzen. Problematisch im sinne des Gesetzes sind viel mehr die EMUs die in der Lage sind sich mit solchen CS-Servern zu verbinden, weil sie in dieser Funktion schon eher solch eine Umgehungsvorrichtung, die zu keinem anderen Zweck zu benutzen ist, darstellen.
Der Rechteinhaber kann seine Inhalte doch verbreiten wie er will, z.B. auch indem er die Schlüssel übers Internet an die Nutzer überträgt und was anderes ist ICS ja nicht, entscheidend ist nur ob der Serverbetreiber das Recht hat anderen den Zugang zu ermöglichen oder halt nicht, was wenn er im Besitz der Rechte ist wohl zu bejaen ist.
Genau genommen wird hier ja auch nichts umgangen sondern nur ein Schlüssel, nämlich die C-Line von Unberechtigten benutzt. Sofern man sie sich nicht selbst erhackt hat oder sie wissentlich von einem Hacker bekommen hat dann ist das doch eher so wie ein Schlüssel den man auf der Straße gefunden hat, ihn aber nicht abgibt sondern damit selbst die betrffende Tür aufschließt.
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tschüs
chriwi
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Mich interssiert nicht wozu etwas gedacht war, sonder was irgendwie damit möglich ist.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Für Sky ist es nicht nachvollziehbar und mein Nachbar weiß nicht was ich mache...
GigaBlue Quad HD, Kathrein UFS-913, DBox2 Philips, LED TV Philips 7108,
Hotbird 13.0, Astra 19.0
Bin zwar kein Anwalt aber es ist nicht zulässig in Deutschland das man eine Straftat einfach so aufdeckt durch die Darbietung einer anderen Straftat. Sprich: Ich darf einem Jugendlichen ALS FIRMA ODER PRIVATMENSCH (nicht Polizei) nicht Alkohol oder Drogen verkaufen um ihn daraufhin wegen BTM-Missbrauchs anzuzeigen.
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
Hä? Natürlich darf ich das. Mal abgesehen davon, dass Alkohol kein BTM ist, darf ich es natürlich an einen anderen Drogen verkaufen und dann den Erwerber anzeigen, ist natürlich etwas dumm, denn der Käufer ist wegen Besitz dabei, der andere wegen Handeltreibens.
Aber auch der Staat darf es nicht unbegrenzt, google mal nach Agent Provocateur.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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