Betrifft übrigens 1&1 und den Tarif Doppel-Flat 6000 mit Speedoption bis 16000. Im Umkehrschluss heißt dass, das zumindest mehr als 6000 nicht verlangt werden kann.

Mal aus dem Urteil:
Auch wenn der Beklagten erst bei Herstellung des Anschlusses die Feststellung möglich sei, welche Surfgeschwindigkeit erreichbar wäre, sei eine Änderung für den anderen Vertragspartner nicht zumutbar.

Ob das andere Gerichte auch so sehen bleibt abzuwarten.