Zitat Zitat von crx Beitrag anzeigen
Kommt drauf an was du damals beim Abo Abschluss unterschrieben hast...
Meist ist eine Werbeklausel fester Bestandteil eines Vetrages...
Meine Frage bezog sich auf den Anruf "ohne Rufnummernanzeige".
Ich hätte die Anruferin gerne zur Abmahnung mit Unterlassungserklärung gebracht.
Das geht aber nicht mangels Beweis.
Da hat Berlin mal wieder ein Sheiszgesetz gemacht, das im Bedarfsfall nichts nützt.