wenn der vermieter nicht mitspielt und in der steinzeit lebt .... dann hast du leider pech gehabt !
es gibt , habe das mal wo gelesen , ein gesetliche regelung das die verdampfer-heiz-dinger eben verdampfen dürfen und du als verbraucher ggf. die zeche zahlen darfst .
ich hab das mal auf einen 10-jahres-verbrauch gerechnet und hab dabei nur für die verdampfung locker einen 1-jahresverbrauch "verdampfen" lassen !
da kannst machen was willst . in den kühlschrank .... würde vielleicht gehen , nur das röhrchen oder das komplette abmachen ist schon ein problem ( kennst du nicht jemanden aus der branche ? ) .
ansonsten musst du weiter mit der ungenauigkeit der dinger leben . ich selber hatte bis vor drei jahren auch solche dinger noch dran . ich musste im jahresmittel ( wieviele jahre lass ich mal weg ) so 1 - 1,5 striche als "schwund bezahlen . nun rechne mal über die jahre hoch . da kommt einiges als geld zusammen . nun aber hat der vermieter eh alles neu germacht und in diesem zuge gleich funkablesbare elektronische heizdinger und auch ww und kw-uhren verbaut . zweimal im jahr mache ich von alldem schnell ein foto . leg das auf platte in angelegten ordnern . somit kontrolliere ich meinen verbrauch und kann ggf. auf die abrechnung einwirken wenn die nicht stimmen sollte ( falsche werte usw. ) . da der ablesetag seit einführung der elektronischen dinger nun immer der 31.12. eines jahres ist ( abrechnungszeitraum 1.1.-31.12. ) ist das umso einfacher