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Thema: kein Recht auf Sat-Schüssel wegen Kabel BW International!

  1. #1
    Neuling
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    kein Recht auf Sat-Schüssel wegen Kabel BW International!

    Hallo,

    weiss jemand weiter?Bin Mieter und habe eien Sat-Anlage auf dem Dach.
    Nun will der Vermieter Kabel BW installieren.Bin Italiener und Kabel BW bietet 3 Italienische Programme an für 4,90 im Monat die aber zeitweise trotz abo kodiert werden also (SCHWARZES BILD) weil Kabel BW keine Lizens für manche Sendungen wie Sport,Film,Unterhaltung hat.Kann ich also dann RECHTLICH auf meine Sat-Anlage bestehen???

    danke im Voraus

  2. #2
    Stammuser Avatar von TanteBob
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    Hallo Toni.
    Ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiss, kann er dir den Anschluss nicht mehr verbieten, wenn er dir den damals erlaubt hat. Das mal grundlegend.
    googel mal nach: rechtsprechung satanlage kabelanschluss

    Habe selbst sehr schnell dies gefunden:

    Zitat:>>So braucht der Mieter grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Hauseigentümers. Während bisher ein ausländischer Mitbürger sich auf die Informationsfreiheit beziehen und deshalb das Einverständnis zur SAT-Anlage verlangen konnte, urteilt das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen AZ 1 BvR 1953/00) inzwischen anders: Ist in einem Haus ein Kabelanschluss vorhanden, muss keine Genehmigung mehr gegeben werden, da beispielsweise Kabel-Deutschland fremdsprachige Programme anbietet.<<Zitat Ende

    Link

    Ich hoffe du wirst fündig.
    Tip: In der Regel hilft ein nettes Gespräch mit dem Vermieter bei einem Glas Vino und Pasta wahre Wunder. ;-)
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  3. #3
    SMember Avatar von kostas1
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    Zitat Zitat von toni22 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    weiss jemand weiter?Bin Mieter und habe eien Sat-Anlage auf dem Dach.
    Nun will der Vermieter Kabel BW installieren.Bin Italiener und Kabel BW bietet 3 Italienische Programme an für 4,90 im Monat die aber zeitweise trotz abo kodiert werden also (SCHWARZES BILD) weil Kabel BW keine Lizens für manche Sendungen wie Sport,Film,Unterhaltung hat.Kann ich also dann RECHTLICH auf meine Sat-Anlage bestehen???
    danke im Voraus
    ..Hi.Wen eine anlage hast,warum nicht benutzen.Allerdings soltest du
    auch das kabel BW gebühr zahlen.

  4. #4
    Moderator Avatar von Tomyslav
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    Auf die vorhandene Sat Anlage kannst Du nicht bestehen aber Du darfst dir zur Not eine auf dem Balkon aufstellen wenn das Mauerwerk nicht beschädigt wird z.B. mit einem Ständer dann kann der Vermieter nichts sagen.
    Geändert von Tomyslav (15.07.09 um 12:22 Uhr)
    MfG Tomyslav

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  5. #5
    SMember Avatar von Hawak
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    Hi,

    schön kompliziert....

    1) Bevor man durch die Paragraphen des deutschen Rechts reitet, sollte immer zunächst ein freundliches und vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

    2) Einen grundsätzlichen Anspruch aufgrund fremdsprachiger Programme hast Du auf die Sat-Schüssel nicht. Hier zählt einmal der tatsächliche Bedarf und natürlich ob über Kabel Alternativen angeboten werden. Das ist bei KD auf jeden Fall so: Hier gilt, dass mit dem KD-Angebot Dein 'Informations-Grundbedürfnis' abgedeckt wird.

    3) Eine Schüssel darf aufgestellt werden, wenn sie das Gebäude weder von der Baussubstanz, noch der Optik beeinträchtigt. Das ist zum Beispiel bei Flach-/Campingschüsseln auf dem Balkon so (oder auch wagemutige Schüsseln hinter dem Fenster...).

    4) Viel wichtiger ist jedoch: War die bisherige Schüssel vom Vermieter angebracht worden? Und: Ist das Aufstellen einer eigenen Schüssel im Mietvertrag entsprechend ausgeschlossen worden?
    Falls die Schüssel nämlich vorher da war, gehört sie unter Umständen zur Mietsache, die der Vermieter nicht mal einfach so ändern kann.
    Falls Du sie ohne sein (schriftliches) Einverständnis aufgestellt hast, wird es eng.

    In jedem Fall erstmal mit Punkt 1) beginnen!!!

  6. #6
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    Während bisher ein ausländischer Mitbürger sich auf die Informationsfreiheit beziehen und deshalb das Einverständnis zur SAT-Anlage verlangen konnte, urteilt das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen AZ 1 BvR 1953/00) inzwischen anders: Ist in einem Haus ein Kabelanschluss vorhanden, muss keine Genehmigung mehr gegeben werden, da beispielsweise Kabel-Deutschland fremdsprachige Programme anbietet.
    Schon kurios, wie sich das Recht mittlerweile wandelt... aber eigentlich doch wieder gerecht, wäre mir als dt. Michel die letzten Jahre ja schön vera...t und ungerecht behandelt vorgekommen (obwohl ich natürlich kein Zwangskabel habe).

    Andererseits besteht natürlich ein krasses Missverhältnis zwischen dem, was dann tatsächlich im digitalen Kabel und via Schüssel angeboten wird: für Italiener dürften das zigmal mehr Programme sein, die frei und von oben kommen als je im Kabel vorhanden wären. Auch Türken sind mit Türksat und 7°Ost viel besser dran, genauso Areaber mit Nilesat oder Arabsat.

    Manchmal kann man in der Tat die Freiheit, eine eigene Schüssel haben zu dürfen, nicht hoch genug einschätzen...

  7. #7
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Es gibt keine Verpflichtung das Angebot vom Kabelanbieten anzunehmen.

    Hatte ähnliches Problem vor Jahren, man versuchte sogar mir weis zu machen das ich das Standartpaket nehmen muß.



    Muß die Antenne vom Dach runter, versuche wenn die Richtung stimmt eine mit Klemmfüße und Stange vom Gerüstbau auf dem Balkon zu stellen. Die sollte nach Möglichkeit weit nach hinten gezogen werden. So kann die Schüssel ziemlich tief montiert werden.

    Klappt seit Jahren wunderbar.
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    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


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  8. #8
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    Danke für euer Hilfe.

    Der Vormieter hatte eine Erlaubniss beim Vermieter eingeholt aber nur Telefonisch. Die Sat-Anlage ist auf dem Dach Ornungsgemäß installiert worden und sogar mit Dachziegel Farbe lackiert worden. Nun ist es nicht fair mir die Schüssel wegen Kabel BW zu demontieren. Das was Kabel BW macht ist BETRUG ,die verlangen 5 Euro im Monat für 3 Programme die zeitweisse kodiert werden weil sie keine Lizens zahlen.Und ich soll auf alle verfügbaren Italienischen Programme auf Hotbird verzichten.NEIN.....Wenn es auf die FREUNDLICHE Weise nicht geht dann muss ein Anwalt her......

  9. #9
    Stammuser Avatar von TanteBob
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    Verstehe das sowieso nicht. Warum ein Vermieter freiwillig zum Kabelanbieter wechselt.
    Mein Vermieter wohnt im selben Haus, hatte Kabel beantragt wegen Internet und Telefon. Nach einem Jahr hat er die Nase so was von voll und montiert nun für alle Parteien im Haus eine Sat-Anlage aufs Dach. Meine Schüssel auf dem Balkon darf ich dennoch behalten.
    Wer sich vom Kabelanbieter abhängig macht ist selbst schuld.
    Geändert von TanteBob (16.07.09 um 14:01 Uhr)

  10. #10
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    das sehe ich genauso!!!

    Ich verstehe nicht wie man als Vermieter zu KABEL BW wechselt wenn man für alle Mieter eine Schüssel auf dem Dach installieren könnte ohne NIX zu bezachlen......

  11. #11
    Stammuser Avatar von TanteBob
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    Zumal er die vorhandene Schüssel ja für alle mit benutzen kann. Ein Gutes LNB oben aufs Dach eine Multiswitch in den Keller und von dort aus, über das vorhandene Kabel-Netz, in alle Wohnungen. Dort müssen lediglich die Dosen ausgetauscht werden. Jeder kauft sich einen Receiver den er möchte (muss er bei Kabel ja auch kaufen) und fertig.

    Unser 6-Parteien Haus hat eine komplette Anlage vom Feinsten erhalten (inkl. Schüssel etc) und jede musste nur 230 Euro zahlen. Das hast du nach 1 Jahr Kabelfernsehen wieder raus. Rechne ihm doch mal so was vor. Vielleicht lässt er sich umstimmen.

    Ich weiss, dass es eine Art "Prämie" für Hauseigentümer gibt, wenn sie Mieter dazu bewegen Kabel BW-Kunde zu werden. Doch es sollte jedem frei stehen wo er sein Fernsehen, Internet und Telefon herbezieht.

  12. #12
    Mitglied Avatar von sualk2000
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    Ich gebe Tante Bob recht. Leider hab ich nicht das Glück eine Schüssel aufzustellen. Mein Vermieter verbietet mir das. Ich wohn unten und hab schon mit dem Gedanken gespielt mir eine Schüssel auf einer Gehwegplatte zu montieren

  13. #13
    Moderator Avatar von LunaBase
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    Satelliten-Schüssel -
    Wann darf der Mieter sie installieren?
    Für das heutige Fernsehprogramm gilt: Masse statt Klasse. Dieses Prinzip wird auf den in Deutschland über Antenne und Kabel empfangbaren Sendern dermaßen konsequent befolgt, dass dem qualitätssuchenden Fernsehkonsumenten eigentlich nur eine widersinnige Reaktion bleibt: Man muss für noch mehr Masse sorgen, um aus dem riesigen Angebot wenigstens ein bisschen Qualität herausfiltern zu können. Immer mehr Leute wollen sich aus diesem Grund eine Satellitenschüssel installieren, um so wenigstens eine theoretische Chance zu haben, der Qualitätsverschlankung durch die deutschen Fernsehsender aus dem Wege zu gehen.
    Dieses "Recht auf Informationsfreiheit" ergibt sich für jeden Bürger direkt aus Art. 5 Grundgesetz. Jeder hat das Recht, sich auf allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Und was über einen Satelliten über die ganze Welt verstreut wird, ist nun einmal allgemein zugänglich.
    Demgegenüber steht natürlich das Interesse des Vermieters, seine Hausfassade nicht durch zahlreiche graue Salat-Schüsseln, verbunden mit den entsprechenden Bohrlöchern, verschandeln zu lassen. Dieses Recht lässt sich wiederum direkt aus dem Eigentumsrecht des Art. 14 GG ableiten.
    In einer Demokratie prallen diese beiden Rechte aufeinander und müssen abgewogen werden.



    Für ausländische Mitbürger gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht:


    Auch hier gilt erst Recht: Ausländer dürfen eine Extra-Schüssel anbringen, wenn ihre Heimatsender nicht oder nur unvollkommen über das Kabel zu empfangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade Ausländern hier einen verstärkten Informationsbedarf zugestanden, weil sie von ihrer Heimat abgeschnitten seien (BVerfG, WM 94, S. 365). Speziell türkischen Mitbewohnern kann in der Regel das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht verwehrt werden, wenn über die hauseigene Kabelanlage (oder die Gemeinschafts-Parabol-Antenne)nur der staatlich kontrollierte und gesteuerte türkische Fernsehsender zu empfangen ist. Ihm muss eine Extra-Schüssel für die türkischen Privatsender genehmigt werden. Das gilt auch für andere Nationalitäten.

    Gruß Luna
    Ich bins, de Satmän......

  14. #14
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    Darf ich DIESES Urteil hinzufügen?!

    Gruß

    Bobby
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