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Thema: kein Recht auf Sat-Schüssel wegen Kabel BW International!

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  1. #1
    Moderator Avatar von LunaBase
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    Satelliten-Schüssel -
    Wann darf der Mieter sie installieren?
    Für das heutige Fernsehprogramm gilt: Masse statt Klasse. Dieses Prinzip wird auf den in Deutschland über Antenne und Kabel empfangbaren Sendern dermaßen konsequent befolgt, dass dem qualitätssuchenden Fernsehkonsumenten eigentlich nur eine widersinnige Reaktion bleibt: Man muss für noch mehr Masse sorgen, um aus dem riesigen Angebot wenigstens ein bisschen Qualität herausfiltern zu können. Immer mehr Leute wollen sich aus diesem Grund eine Satellitenschüssel installieren, um so wenigstens eine theoretische Chance zu haben, der Qualitätsverschlankung durch die deutschen Fernsehsender aus dem Wege zu gehen.
    Dieses "Recht auf Informationsfreiheit" ergibt sich für jeden Bürger direkt aus Art. 5 Grundgesetz. Jeder hat das Recht, sich auf allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Und was über einen Satelliten über die ganze Welt verstreut wird, ist nun einmal allgemein zugänglich.
    Demgegenüber steht natürlich das Interesse des Vermieters, seine Hausfassade nicht durch zahlreiche graue Salat-Schüsseln, verbunden mit den entsprechenden Bohrlöchern, verschandeln zu lassen. Dieses Recht lässt sich wiederum direkt aus dem Eigentumsrecht des Art. 14 GG ableiten.
    In einer Demokratie prallen diese beiden Rechte aufeinander und müssen abgewogen werden.



    Für ausländische Mitbürger gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht:


    Auch hier gilt erst Recht: Ausländer dürfen eine Extra-Schüssel anbringen, wenn ihre Heimatsender nicht oder nur unvollkommen über das Kabel zu empfangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade Ausländern hier einen verstärkten Informationsbedarf zugestanden, weil sie von ihrer Heimat abgeschnitten seien (BVerfG, WM 94, S. 365). Speziell türkischen Mitbewohnern kann in der Regel das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht verwehrt werden, wenn über die hauseigene Kabelanlage (oder die Gemeinschafts-Parabol-Antenne)nur der staatlich kontrollierte und gesteuerte türkische Fernsehsender zu empfangen ist. Ihm muss eine Extra-Schüssel für die türkischen Privatsender genehmigt werden. Das gilt auch für andere Nationalitäten.

    Gruß Luna
    Ich bins, de Satmän......

  2. #2
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    Darf ich DIESES Urteil hinzufügen?!

    Gruß

    Bobby
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