Während bisher ein ausländischer Mitbürger sich auf die Informationsfreiheit beziehen und deshalb das Einverständnis zur SAT-Anlage verlangen konnte, urteilt das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen AZ 1 BvR 1953/00) inzwischen anders: Ist in einem Haus ein Kabelanschluss vorhanden, muss keine Genehmigung mehr gegeben werden, da beispielsweise Kabel-Deutschland fremdsprachige Programme anbietet.
Schon kurios, wie sich das Recht mittlerweile wandelt... aber eigentlich doch wieder gerecht, wäre mir als dt. Michel die letzten Jahre ja schön vera...t und ungerecht behandelt vorgekommen (obwohl ich natürlich kein Zwangskabel habe).

Andererseits besteht natürlich ein krasses Missverhältnis zwischen dem, was dann tatsächlich im digitalen Kabel und via Schüssel angeboten wird: für Italiener dürften das zigmal mehr Programme sein, die frei und von oben kommen als je im Kabel vorhanden wären. Auch Türken sind mit Türksat und 7°Ost viel besser dran, genauso Areaber mit Nilesat oder Arabsat.

Manchmal kann man in der Tat die Freiheit, eine eigene Schüssel haben zu dürfen, nicht hoch genug einschätzen...