Hi,

schön kompliziert....

1) Bevor man durch die Paragraphen des deutschen Rechts reitet, sollte immer zunächst ein freundliches und vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

2) Einen grundsätzlichen Anspruch aufgrund fremdsprachiger Programme hast Du auf die Sat-Schüssel nicht. Hier zählt einmal der tatsächliche Bedarf und natürlich ob über Kabel Alternativen angeboten werden. Das ist bei KD auf jeden Fall so: Hier gilt, dass mit dem KD-Angebot Dein 'Informations-Grundbedürfnis' abgedeckt wird.

3) Eine Schüssel darf aufgestellt werden, wenn sie das Gebäude weder von der Baussubstanz, noch der Optik beeinträchtigt. Das ist zum Beispiel bei Flach-/Campingschüsseln auf dem Balkon so (oder auch wagemutige Schüsseln hinter dem Fenster...).

4) Viel wichtiger ist jedoch: War die bisherige Schüssel vom Vermieter angebracht worden? Und: Ist das Aufstellen einer eigenen Schüssel im Mietvertrag entsprechend ausgeschlossen worden?
Falls die Schüssel nämlich vorher da war, gehört sie unter Umständen zur Mietsache, die der Vermieter nicht mal einfach so ändern kann.
Falls Du sie ohne sein (schriftliches) Einverständnis aufgestellt hast, wird es eng.

In jedem Fall erstmal mit Punkt 1) beginnen!!!