Hallo Toni.
Ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiss, kann er dir den Anschluss nicht mehr verbieten, wenn er dir den damals erlaubt hat. Das mal grundlegend.
googel mal nach: rechtsprechung satanlage kabelanschluss
Habe selbst sehr schnell dies gefunden:
Zitat:>>So braucht der Mieter grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Hauseigentümers. Während bisher ein ausländischer Mitbürger sich auf die Informationsfreiheit beziehen und deshalb das Einverständnis zur SAT-Anlage verlangen konnte, urteilt das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen AZ 1 BvR 1953/00) inzwischen anders: Ist in einem Haus ein Kabelanschluss vorhanden, muss keine Genehmigung mehr gegeben werden, da beispielsweise Kabel-Deutschland fremdsprachige Programme anbietet.<<Zitat Ende
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Ich hoffe du wirst fündig.
Tip: In der Regel hilft ein nettes Gespräch mit dem Vermieter bei einem Glas Vino und Pasta wahre Wunder. ;-)