Ich hoffe diese Regelung ist noch aktuell. Aber soweit ich weiss, gibt es da einen Rechtsspruch, der dir helfen könnte. Wenn deine Herkunft zum Beispiel nicht Deutsch ist, sondern du einer anderen Nationalität angehörst, hast du ein Vorrecht Sender aus der Heimat beziehen zu können.
Das Bedeutet. Kommst du aus der Türkei, darfst du dir eine Schüssel zum Emfang türkischer Sender hinstellen. Man sollte dies jedoch vorher ganz nett mit dem Vermieter besprechen.
Bei einem Rechtsstreit würdest du jedoch recht bekommen.