Warum hier am Board so vorsichtig über gewisse Kärtlein
gesprochen wurde, entzog sich leider oft dem Verstand des Betrachters.
In einem Urteil wurde nun ein damaliger Großhändler bestraft.
Das Urteil und dessen Begründung sind interessant:
Es war bislang umstritten, ob eine *****-Karte als eine "Umgehungseinrichtung" im Sinne des ZKDSG (Zugangsdienstekontrollgesetz) anzusehen ist. Die Unsicherheit resultierte daraus, dass die ...Karte im Verkaufszustand keine eigene Funktion aufwies. Sie war weder zur Dekodierung des Brummi-Programms noch zu sonst einer Anwendung zu verwenden.
Erst durch die Installation eines im Internet frei verfügbaren Programms wurde sie zu einer voll funktionsfähigen Brummi-Dekoder-Karte. Der Trick lag somit darin begründet, die Brummi-Dekoder-Karte gedanklich zu teilen. Der eine Teil (die Sm***ca*d) wurde stark überteuert verkauft (55 bis 60 Euro bei einem Materialwert von nur fünf Euro) und die notwendige Software wurde frei im Internet zur Verfügung gestellt (sonst hätte niemand die teuren Zebra- Karten gekauft!).
Da man auf diese Sm***ca*ds aufgrund des Zebra-Betriebssystems nur die Brummi-Dekodersoftware installieren konnte (die selbst verschlüsselt war und nur auf Zebra-Karten installiert werden konnte), hatten sowohl der Verkäufer, als auch der Erwerber einen vermeintlich sicheren Weg gefunden, Brummi- Dekoder-Karten zu handeln.
Durch das Urteil wurde nunmehr klargestellt, dass auch dieses Verhalten für den Händler der Strafvorschrift der §§ 4 i.V.m. 3 Nr.1 ZKDSG (Zugangsdienstekontrollgesetz) unterfällt und ein "Verbreiten von Umgehungseinrichtungen zu gewerblichen Zwecken" darstellt."
Zu finden bei Digi-TV oder HIER
Heißt für mich: Ein Kleinhändler oder simpler Freund des freien Empfanges darf genau das, was im obigen Urteil verboten wurde.
Ich will hier nicht zur Gesetzesuntreue aufrufen,
aber manche Urteile sollten sich gewisse Leute bitte besser überlegen.
Gruß
Bobby