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Thema: Urteil über Kärtlein

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  1. #1
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Heißt für mich: Ein Kleinhändler oder simpler Freund des freien Empfanges darf genau das, was im obigen Urteil verboten wurde.

    Nicht wirklich, der Kleinhändler handelt genauso "gewerbsmäßig" und unterfällt damit dem ZKDSG. Und für Dich ist das StGB auch noch da ;-) Sinn des ZKDSG ist es insbesondere, Vorbereitungshandlugen für die Umgehung unter Strafe zu stellen.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  2. #2
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    Wenigstens werden die Kunden nicht weiter verfolgt. Das find ich gut.

    Dass der verurteilt wird is doch klar! Dazu brauch kein Mensch technisch versiert sein um zu rallen, dass die Zebras nur für gut warn...

    Intressant is aber wirklich, wie die an die Karten von Atmel gekommen sind. Darüber hat man nie was erfahren...

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