interresant ist dabei, wie ähnlich die texte ausfallen. nur so ein bisschen betrug, kein wirklicher beschiss.
eblöd könnte eingentlich eine neue untersparte bei "verpackungen" aufmachen.
"original verpa. mit halbbetrügerischen absichten"


















interresant ist dabei, wie ähnlich die texte ausfallen. nur so ein bisschen betrug, kein wirklicher beschiss.
eblöd könnte eingentlich eine neue untersparte bei "verpackungen" aufmachen.
"original verpa. mit halbbetrügerischen absichten"




















Wenn wir gewisse schwarze Schafe auffliegen lassen wollen,
geht es nur gemeinsam.
Also bitte...wer melden will....!
Wobei mich immer noch die Dummheit und Gier der Bietenden erstaunt.
Gruß
Bobby


















Das ist für mich mal wieder der Oberknaller, er scheint wohl ein ganzes Lager davon zu haben :-)
Mir tun nur die armen Käufer leid.
http://shop.ebay.de/qarizzma43/m.htm...1&_from=&_ipg=
GigaBlue Quad HD, Kathrein UFS-913, DBox2 Philips, LED TV Philips 7108,
Hotbird 13.0, Astra 19.0



















Greetz Larsi.
Lieber fernsehgeil als radioaktiv
o2-DSL, 50 MBit/s, FRITZ!Box 7590
85 cm Astro/Kathrein-Spiegel, 19,2°E/13°E
3x AX/Mut@nt HD51, 2x DVB-SX
2x AX/Mut@nt HD51, 1x DVB-CX
1x AX/Mut@nt HD51, 1x DVB-SX, 1x DVB-CX
3x AX/Mut@nt HD60, 1x DVB-SX























Arbeitsrechtlich nicht möglich und sogar sehr gefährlich.
Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Da eine Befristungsabrede nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz der Schriftform bedarf, der Arbeitsvertrag als solches aber nicht, handelt es sich mangels Schriftform um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, denn nur die Befristung ist unwirksam, der Vertrag selbst nicht.
Die Dame könnte außerdem locker das ortsübliche Gehalt sowie AG-Anteile zur Sozialversicherung einklagen und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durchsetzen.
Dieses könnte zwar innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift, der Arbeitgeber hätte dann aber für die Dauer der Kündigungsfrist auch noch Gehaltskosten plus Lohnnebenkosten zu zahlen.
Die Beteuerung und gar schriftliche Bestätigung, welche die Dame anbietet, sind juristisch völlig irrelevant.






































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