Du hast mich falsch verstanden.
Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.
Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.
Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.