Das wirklich praktische am Betrugstatbestand ist, dass jede irrtumsbedingte, (stoffgleiche) Vermögensverfügung ausreicht und auch der Versuch unter Strafe steht, also genug Material, um all die eifrigen Karton-(Box ;-)-Verkäufer zu kreuzigen.

Klar langt man sich erst einmal an den Kopf, wie man darauf reinfallen kann, aber die Irrtumseregung muss nicht besonders geschickt sein und letzlich wird sich die Käuferschaft aus denen rekrutieren, die vielleicht ganz gut des Deutschen mächtig sind, aber doch das eine oder andere gar nicht verstehen können.