Arbeitsrechtlich nicht möglich und sogar sehr gefährlich.
Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Da eine Befristungsabrede nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz der Schriftform bedarf, der Arbeitsvertrag als solches aber nicht, handelt es sich mangels Schriftform um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, denn nur die Befristung ist unwirksam, der Vertrag selbst nicht.
Die Dame könnte außerdem locker das ortsübliche Gehalt sowie AG-Anteile zur Sozialversicherung einklagen und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durchsetzen.
Dieses könnte zwar innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift, der Arbeitgeber hätte dann aber für die Dauer der Kündigungsfrist auch noch Gehaltskosten plus Lohnnebenkosten zu zahlen.
Die Beteuerung und gar schriftliche Bestätigung, welche die Dame anbietet, sind juristisch völlig irrelevant.