Einem Mann aus Frankfurt konnte der Internetanbieter 1&1
auch nach vier Versuchen keinen Internetanschluss schalten.
Bei jedem Versuch musste sich dieser oder dessen Angehörige
unbezahlten Urlaub nehmen.
Weil der Betroffene deshalb kündigte, verlangte 1&1 eine
so genannte Zwangsstornogebühr von 129,95 Euro.
IT-Rechtsanwalt Hild bestätigte die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens.
Erst nach Nachfrage eines Onlineportals zog 1&1 die Forderung zurück.
http://www.teltarif.de/1-und-1-zwang...ews/34133.html
Meine Meinung: 1&1 ist das Allerletzte !!!
Greetz Larsi.