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Thema: Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?

  1. #1
    Moderator Avatar von Million Dollar Man
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    Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?

    Da ich selbst dazu gelernt habe wollte ich es hier mal weitergeben da es vielleicht einige helfen kann.

    Ich war im Glauben das es gesetzlich ist das man zb. ein gerät innerhalb 14 tage ohne angaben von gründen zurückgeben kann wenn man nicht damit zufrieden ist.

    Als ich mir diese Woche nen neuen DVD-recorder gegönnt habe, habe ich vorher preise verglichen, ich hatte 2 gegenüberliegende Geschäfte , Geschäft A kostete der player 329 euro, geschäft b hatte den selben player für 248 euro ( gewaltiger unterschied). Da ich aber bei geschäft a gute erfahrungen habe fragte ich ob sie mit dem preis mitgehen, sie sagten mir das sie zwar mitgehen aber nicht ganz mit , wie dem auch sei habe ich den player dann für 258 euro bekommen nach dem sie mir erklärt hatte "drüben nehmen die nix zurück" als ich daheim war hab ich mich überzeugen wollen und rief gegenüber an und stellte mich doof und fragte ob ich 14 tage rückgaberecht habe sollte ich mir den player kaufen, sie sagten mir NEIN und das würde niergends gesetzlich sein sondern würde immer aus kullanz laufen.

    Habe da ehrlichgesagt dazugelernt, habe im i-net geschaut und tatsächlich gelesen das es nicht gesetzlich ist, als ich auch sah das viele das nicht wissen wollte ich es hier nochmal bescheid geben, also solltet ihr vorhaben was teures zu kaufen immer zuerst nachfragen.
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  2. #2
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht gilt nur bei Verkäufen in sogenannten "Online-Versandhäusern".
    Bei einem Händler vor Ort gilt das nicht.
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  3. #3
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    Das 14-tgige Rückgaberecht besteht gesetzlich nur bei Versandgeschäften.

    Das ist der Grund dafür, dass ich häufig im Versandhandel bestelle. da kann ich alles ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

    Ab einem Warenwertvon 40 Euro sogar auf Kosten des Verkäufers.

    Wenn Geschäfte beim normalen Verkauf im Ladenlokal ein Rückgaberecht einräumen, dann ist das rein freiwillig. Die müssen nur bei fehlerhafter Ware umtauschen.

  4. #4
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    Avatar von Million Dollar Man
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht gilt nur bei Verkäufen in sogenannten "Online-Versandhäusern".
    Bei einem Händler vor Ort gilt das nicht.


    und genau das wusste ich nicht ....... muss ich ganz ehrlich gestehen ...
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  5. #5
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    @ six sorry weiss net ob du das bemerkt hast, hab ausversehen anstatt auf antwort auf editieren gedrückt und habe dein beitrag ausversehen verändert gehabt
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  6. #6
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Das 14 Tägige Wiederkaufsrecht gilt nur im Fernabsatz ,damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden das Produkt ähnlich wie im Laden Probieren und Beurteilen zu können.
    Im Normalen Handel gibt es das nur auf Kulanzbasis ,also "Gnade" des Händlers.

  7. #7
    Urmels Alptraum Avatar von fritzmuellerde
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    yep so isses

    und im ebay sind es 30 tage

  8. #8
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von Million Dollar Man Beitrag anzeigen
    @ six sorry weiss net ob du das bemerkt hast, hab ausversehen anstatt auf antwort auf editieren gedrückt und habe dein beitrag ausversehen verändert gehabt
    Kein Problem. Ich hatte nur noch ergänzt, dass dieses in den §§ 355 ff. BGB geregelt ist.
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  9. #9
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von fritzmuellerde Beitrag anzeigen
    yep so isses
    und im ebay sind es 30 tage
    ebay: 30 Tage ?

    Das glaube ich nicht!
    Ist sicherlich von einigen Händlern freiwillig "verlängert" worden, oder ?

    Wenn das wirklich stimmen sollte: Die armen Händler ...
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  10. #10
    Moderator Avatar von dirk01
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    aber Achtung !
    Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.

    Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
    Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
    Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.
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  11. #11
    Seniormitglied Avatar von Hank
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    Zitat Zitat von dirk01 Beitrag anzeigen
    aber Achtung !
    Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.
    Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
    Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
    Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.
    Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
    Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?

  12. #12
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
    Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?
    Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.

    Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.

    Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.

    Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.

    Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.

  13. #13
    Seniormitglied Avatar von Hank
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.
    Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.
    Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.
    Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.
    Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.
    Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
    Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!

  14. #14
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
    Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!
    Das ist ja ein ganz anderer Sachverhalt.

    Bei defekter Ware muss umgetauscht, repariert oder Geld zurück gezahlt werden.

    Da muss der Kunde eine Gutschrift nicht akzeptieren.

  15. #15
    Moderator Avatar von dirk01
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    In der Regel gibt MM das Geld in bar zurück. Aber ich bin schon mal an einem Verkäufer geraten der wollte es eben nicht und mir eine Gutschrift andrehen. Erst nach langen Reden bekam ich doch das Geld in bar.

    Also, ich kenne es nur so, das man bei MM zwar ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen seine Ware zurück geben kann (sie werben ja damit), aber es ist nicht klar geregelt das man sein Geld auch in bar zurück erhält. Das liegt ganz alleine im Ermessen der Verkäufers, aber in der Regel schon.

    Dies gilt nicht für alle Geschäfte. Daher ist es immer ratsam vom dem Kauf das abzuklären und sich notfalls auch schriftlich auf der Rechnung/Auftragszettel quittieren lassen.
    Das mache ich z.B. grundsätzlich bei Expert, denn sie haben kein Rückgaberecht !, sondern nur nach vorheriger Vereinbarung. Dann laß ich mir auch quittieren das das Geld in bar zurück erstattet wird.
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