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Thema: Strafe in Verbindung mit CS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich möchte sowieso mal wissen, welcher Straftatbestand bei CS greifen soll. Betrug (§263 StGB)?-Definitiv nein. Höchstens Erschleichen von Leistungen etc. (Paligraf weiß ich nicht auswendig) - mit viel Phantasie vielleicht anwendbar. Ist sowas wie "schwarzfahren" in der Straßenbahn. Was sollte es sonst für ein Verstoß sein ???

    Es kann mir doch auch niemand verbieten, meine Freunde zu mir zum Fernsehen einzuladen. Nicht viel anders wäre es, wenn ich Ihnen meine Abo-Karte oder Dauer-Eintrittskarte zum Stadion leihe ...

    Greetz Andygr
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  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Hatte ich hier irgendwo schon mal geschrieben, finde es aber über die Suchfunktion auch nicht mehr im Forum, daher also neu.

    Grundsätzlich alle, die auch bei gehackten Receivern in Frage kommen.

    § 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
    § 263a StGB: Computerbetrug
    § 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
    § 270 StGB: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
    § 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
    § 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.

    Für sich alleine muss keiner wegen dieser Tatbestände einrücken, es bleibt lediglich die von mir aufgezeigte theoretisch denkbaren Konstellation. Aber eine Frage der Phanasie ist dies nicht.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von andygr Beitrag anzeigen
    Ich möchte sowieso mal wissen, welcher Straftatbestand bei CS greifen soll. Betrug (§263 StGB)?-Definitiv nein. Höchstens Erschleichen von Leistungen etc. (Paligraf weiß ich nicht auswendig) - mit viel Phantasie vielleicht anwendbar. Ist sowas wie "schwarzfahren" in der Straßenbahn. Was sollte es sonst für ein Verstoß sein ???
    Es kann mir doch auch niemand verbieten, meine Freunde zu mir zum Fernsehen einzuladen. Nicht viel anders wäre es, wenn ich Ihnen meine Abo-Karte oder Dauer-Eintrittskarte zum Stadion leihe ...
    Greetz Andygr
    Doch, es ist etwas anderes, weil die Dauerkarte im Stadion nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden kann.

    Beim CS kann man verschiedene Premiere-Sender auf mehreren Geräten gleichzeitig entschlüsseln.

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