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Thema: Bundestag: Regierung soll Marktstellung von Premiere bewerten

  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Hansi Müller
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    Wink Bundestag: Regierung soll Stellung von Premiere auf deutschem *******-Markt bewerten

    Bundestag: Regierung soll Stellung von Premiere auf deutschem *******-Markt bewerten
    Berlin - Die Premiere AG beschäftigt jetzt auch den Deutschen Bundestag. Die Fraktion der Linken stellte eine kleine Anfrage.

    Die Bundesregierung soll die marktbeherrschende Stellung von Premiere auf dem deutschen *******-Markt aus kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sicht bewerten. Dies verlangt die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/12191).

    Außerdem will die Fraktion wissen, wie sichergestellt werden kann, dass dritte *******-Anbieter ihre Angebote tatsächlich technisch an Premiere-Abonnenten vermarkten und ihre Angebote auch aufgerufen werden können.

    Nach Geschäftsordnung des Bundestages sollen die Fragen innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden.
    Quelle:digitalfernsehen.de
    mfg hansi müller

  2. #2
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    ....was bin ich froh, dass unsere Regierung keine größeren Probleme hat.

  3. #3
    Seniormitglied Avatar von Met@lKing
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    Ein kleiner Anflug von "wie bekomme ich die CI-Receiver Inhaber als Wählerstimme".
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  4. #4
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    Bundestag: Regierung soll Marktstellung von Premiere bewerten

    Hier der Text der kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag.

    Deutscher Bundestag
    Drucksache 16/12191
    16. Wahlperiode 06. 03. 2009

    Kleine Anfrage

    der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky,Dr . Lukrezia Jochimsen,Dr . Dietmar Bartsch,
    Dr. Diether Dehm, Cornelia Hirsch, Wolfgang Neskovic, Volker Schneider
    (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

    Übernahme der Premiere AG durch den Medienkonzern News Corporation

    Nach Angaben der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
    (KEK, 11. Jahresbericht, S. 196) ist der von K. Rupert Murdoch geführte
    Medienkonzern News Corporation (News Corp) seit Anfang2008 über
    eine Reihe von Tochtergesellschaften der größte Gesellschafter der Premiere
    AG (Premiere). Die US-amerikanische News Corp zählt zu den weltweit größten
    Medienkonzernen. Haupttätigkeitsbereiche des Konzerns bilden die Produktion
    und der Vertrieb von TV-Programmen, die Fernsehübertragung per
    Satellit und Kabel, die Entwicklung der digitalen Übertragung, die Entwicklung
    von Conditional Access (CA)-Technologien und Abonnentenverwaltungssystemen
    sowie die Produktion und der Vertrieb von Online-Programmen weltweit.

    Am 25. Juni 2008 genehmigte die Europäische Kommission ein von News Corp
    angemeldetes Zusammenschlussverfahren gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG)
    Nr. 139/2004 des Rates mit dem Ziel, die Kontrolle über die Gesamtheit von Premiere
    durch Aktienkauf zu erwerben, unter Auflagen. Diese sollten garantieren,
    dass andere Anbieter weiterhin Zugang zur Satellitenplattform von Premiere
    haben. (Case No COMP/M.5121 – News Corp/Premiere.) Auf Nachfragen teilte
    die Kommission allerdings mit, dass sie in dem Fusionskontrollverfahren zu
    einer Bewertung von Maßnahmen, die den gleichen und diskriminierungsfreien
    Zugang zu den Premiere-Abonnenten für alle Anbieter von *******-Diensten auf
    Drittplattformen sicherstellen könnten, nicht befugt gewesen sei. Nicht der allgemeinen
    Regulierung des Marktes, sondern der „Wiederherstellung der Wettbewerbssituation,
    wie sie sich ohne den zu prüfenden Zusammenschluss darstellen
    würde“, habe das Verfahren gegolten. (P-4598/08DE/PE 411.557.)

    Nach der Ernennungeines von Seiten News Corp kommenden Vorstandsvorsitzenden
    am 10. September 2008, führte Premiere AnfangOktober 2008 eine
    Neuklassifizierungdes Abonnentenbestands ein, die nach Angaben der Gesellschaft
    derjenigen von anderen erfolgreichen *******-Unternehmen entspricht.
    Dabei wurden 940.000 Abonnenten, die nach der alten Klassifizierungenthalten
    waren, herausgerechnet. In Folge stürzte der Kurs der Premiere-Aktie ab.

    Laut Presseberichten (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/
    bafin-ermittelt-gegen-premiere;2058921, 9. Oktober 2008) leitete die Bundesanstalt
    für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Bekanntwerden
    vermeintlich überhöhter Abonnentenzahlen eine Prüfungein, ob Anhaltspunkte
    für Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Bestimmungen vorlägen. Die
    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. hinterfragte die diesbezüglichen
    Vorgänge bei Premiere in der jüngsten Ausgabe ihres Mitgliedermagazins mit
    den Worten: „Da die Abonnentenzahlen auch für die zurückliegenden Jahre
    nach unten korrigiert worden sind, jedoch die Umsätze und Ergebnisse der letzten
    Jahre beibehalten wurden, stellt sich natürlich die Frage, inwieweit dies
    miteinander vereinbar ist. Bei niedrigeren Abonnentenzahlen hätte dies ja, ausgehend
    von dem von der Gesellschaft in der Vergangenheit angegebenen Umsatz
    pro Kunde, auch niedrigere Umsätze und somit Ergebnisse zur Folge
    haben müssen, außer, der Umsatz pro Kunde war tatsächlich höher als von Premiere
    bisher ausgewiesen. Auch ist fraglich, ob die niedrigeren Kundenzahlen
    nicht auch den Wert der Vermögenswerte der Gesellschaft beeinflussen und somit
    die Bilanzen der Vergangenheit unrichtig sind. Zu diesen Sachverhalten
    gibt die Gesellschaft jedoch bis heute keine Auskunft.“ (AktionärsReport 2009/1,
    S. 33.)

    Am 23. Dezember 2008 berichtete Premiere in einer mit „Premiere vereinbart
    langfristiges Finanzierungskonzept zur Umsetzung der neuen Unternehmensstrategie“
    überschriebenen Medienmitteilung, dass sich das hauseigene Bankenkonsortium
    und News Corp auf eine neue, langfristige Finanzstruktur geeinigt
    hätten. Eine Absicherung durch News Corp wurde unter der Bedingung
    zugesagt, dass eine „Befreiung durch die BaFin für News Corp von der Verpflichtung,
    im Falle des Erreichens oder Überschreitens eines 30-Prozentanteils
    ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre abgeben zu müssen“, erfolgt. Diese
    Freistellung durch die BaFin wurde am 30. Januar 2009 erteilt.
    News Corp kann demnach auch ohne eine Komplettübernahme von Premiere
    das Unternehmen weitestgehend nach eigenen Vorstellungen steuern. Sollte der
    Konzern die Kontrolle erlangen, müsste er dies noch nicht einmal veröffentlichen.
    Die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND titelte daher: „Hurra,
    Premiere ist Sanierungsfall!“ Der US-Investor habe seit seinem Einstieg bei
    Premiere darauf „hingearbeitet“: „Um Premiere zu retten, so das Kalkül,
    braucht Murdoch freie Hand.“ (http://www.ftd.de/technik/medien_internet/:
    Kein-Zwangsangebot-Hurra-Premiere-ist-Sanierungsfall/469396.html, 3. Februar
    2009.)

    Am 26. Februar 2009 haben die Premiere-Aktionäre dem mit der Entscheidungsfindungder
    BaFin verbundenen Sanierungskonzept von Vorstand und Aufsichtsrat
    in einer außerordentlichen Hauptversammlungdie Zustimmungerteilt. (http:/
    /www.digitalfernsehen.de/news/news_740091.html, 26. Februar 2009.) News
    Corp geht demnach die Verpflichtung ein, alle Aktien aus einer Kapitalerhöhungum
    weitere 412 Mio. Euro, die nicht von anderen Aktionären oder dritten
    Investoren gezeichnet werden, direkt zu übernehmen. Damit wird der Konzern
    voraussichtlich die Mehrheit von Premiere erlangen.

    Im Sanierungskonzept von Premiere sind auch Aussagen zu einer künftigen
    Set-Top-Boxenstrategie enthalten. So spricht das Unternehmen davon, künftig
    eine „stringentere Zuschauerführung“ zu ermöglichen, was laut Marktbeobachtern
    auf eine flächendeckende Einführungeiner Middleware für Premiere Digitalreceiver
    hindeutet. (http://www.digitalfernsehen.de/news/news_737224.html,
    23. Februar 2009.) Mittels solche Receiver ist es möglich, den Markt zu dominieren
    (siehe Case No COMP/M.5121 – News Corp/Premiere) und Hersteller
    durch eine entsprechende Technik- und Auftragspolitik vom Markt auszugrenzen.


    Wir fragen die Bundesregierung:

    1. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission
    konstatierte marktbeherrschende Stellungvon Premiere auf dem deutschen
    *******-Markt aus medienrechtlicher sowie kartell- und wettbewerbsrechtlicher
    Sicht?

    2. Bewertet die Bundesregierung das Fusionskontrollverfahren der Kommission
    und die dort gemachten Verpflichtungszusagen von News Corp für
    hinreichend, um einen Missbrauch marktbeherrschender Macht von Premiere
    auf dem deutschen *******-Markt auszuschließen?
    Wenn ja, warum?
    Wenn nein, warum nicht?

    3. Wer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zum Überwachungstreuhänder
    ernannt, um der Kommission in regelmäßigen Abständen Bericht
    über die Einhaltungder von News Corp, der News Corp Tochter News
    Digital Systems (NDS) und Premiere gegebenen Zusagen zu erstatten?

    4. Sind im Falle von NDS – dem Anbieter der von Premiere eingesetzten Verschlüsselungstechnologie
    – die gegenüber der Kommission gemachten
    Verpflichtungszusagen nach der am 27. Juni 2008 angekündigten, inzwischen
    vollzogenen Einstellung der Börsennotierung (Delisting) und der
    Aufteilungder NDS-Anteile im Verhältnis von 49 Prozent auf News Corp
    und 51 Prozent auf den Finanzinvestor Permira nach Rechtsauffassungder
    Bundesregierung weiterhin bindend?

    5. Wie sieht die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund, dass
    NDS im Gegensatz zu anderen CA-Anbietern seine Verschlüsselungstechnologie
    nicht mit einem Common Interface (CI) bzw. dem Nachfolgestandard
    CI PLUS ausstattet, Premiere-Kunden somit gezwungen sind, proprietäre
    Set-Top-Boxen zu erwerben – sichergestellt, dass es auch zukünftig
    noch einen freien Fachhandelsmarkt für Set-Top-Boxen geben wird?

    6. Wie sieht die Bundesregierung sichergestellt, dass dritte *******-Anbieter
    ihre Angebote tatsächlich technisch an Premiere-Abonnenten vermarkten
    können und ihre Angebote auch aufgefunden werden können?

    7. Welche Auswirkungen auf den deutschen *******-Markt bestehen nach
    Einschätzung der Bundesregierung durch die Installation einer durchgehenden
    Verwertungskette aus Programminhalten, Verschlüsselung und Set-
    Top-Boxen von News Corp bei Premiere?

    8. Welches Ergebnis ergab die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    (BaFin) im Oktober 2008 eingeleitete Prüfung in Hinsicht
    auf zuvor vermeintlich überhöht ausgewiesene Abonnentenzahlen durch
    Premiere?

    9. Wurde im Rahmen dieser BaFin-Prüfungauch der Sachverhalt bewertet,
    dass nach Reduzierungder Abonnentenzahlen der ausgewiesene monatliche
    Programmumsatz pro Abonnent (Programm-ARPU) im dritten (und
    vierten) Quartal 2008 gegenüber solchen Angaben aus dem Jahr 2007 (dort
    annuitätisch ausgewiesen) nahezu gleich blieb?
    Wenn ja, in welcher Form?
    Wenn nein, warum nicht?

    10. Welche Gründe waren für die BaFin maßgebend, Premiere am 30. Januar
    2009 „bestandsgefährdende Risiken“ zu bescheinigen und News Corp eine
    Freistellung von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die
    verbliebenen Premiere-Aktionäre zu erteilen?

    11. War die Freistellungsgewährung durch die BaFin mit einer Prüfung des Geschäftsgebarens
    der News Corp gegenüber Premiere im speziellen und mit
    einer Bewertung vorangegangener Übernahmepraktiken (z. B. MySpace)
    im generellen verbunden und wurde im Rahmen der Entscheidungsfindung
    die aktuelle wirtschaftliche Situation von News Corp selbst geprüft?
    Wenn nein, warum nicht?

    12. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass ein Unternehmen
    eine für sein weiteres unternehmerisches Agieren positive Entscheidungsfindung
    der BaFin zur Bedingung stellt in Hinsicht auf die Unabhängigkeit
    der BaFin und in Hinsicht auf ordnungspolitische und wettbewerbsrechtliche
    Erwägungen?

    13. Bildete das Überschreiten der Anteilsschwelle von 10 Prozent an Premiere
    durch den britischen Hedgefonds Odey Asset Management LLP, der Branchenkennern
    zufolge dem erweiterten Familienkreis Murdochs zugerechnet
    wird, am 21. Januar 2009 Anlass für die BaFin, diese Beteiligung in
    Hinsicht auf eine Zuordnungzum Interessenbereich von News Corp zu
    prüfen?
    Wenn ja, in welcher Form?
    Wenn nein, warum nicht?

    14. Wie bewertet die Bundesregierung den Zugriff von Finanzinvestoren, die
    die Anteilseigner der von ihnen verwalteten Fonds grundsätzlich als vertraulich
    klassifizieren und auch gegenüber der KEK nicht bekannt geben,
    auf den deutschen TV-Markt aus medien- sowie kartell- und wettbewerbsrechtlicher
    Sicht generell?
    Welche Lösungsansätze sieht sie?


    Berlin, den 5. März 2009
    Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
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