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Thema: Anklage gegen Hoffenheim - Verfahren gegen Spieler eingestellt

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    Anklage gegen Hoffenheim - Verfahren gegen Spieler eingestellt

    Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellt das gegen die Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes gemäß § 5 Nr. 5., Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vorläufig ein, wird jedoch Anklage gegen 1899 Hoffenheim und den Dopingbeauftragten des Vereins, Peter Geigle, beim DFB-Sportgericht erheben und eine mündliche Verhandlung beantragen.

    Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker ist zunächst einzustellen, weil der Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ihnen nicht nachgewiesen werden kann. Denn nach den bisherigen Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses haben die beiden Spieler nicht schuldhaft gegen § 8 Nr. 3. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und § 2 Nr. 3. und § 7. Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit den Artikeln 7 und 46 Nr. 1. des FIFA-Anti-Doping-Reglements verstoßen. Sollten sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht aber neue, bislang nicht bekannte Schuldvorwürfe gegen Ibertsberger und Janker ergeben, wird der DFB-Kontrollausschuss umgehend das Verfahren gegen die beiden Spieler wieder aufnehmen.

    Zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts hatte die Anti-Doping-Kommission des DFB am 17. Februar 2009 den Vorgang an den DFB-Kontrollausschuss abgegeben. Der Anti-Doping-Kommission war zuvor vom DFB-Doping-Kontrollarzt, der mit der Durchführung der angeordneten Dopingkontrolle bei dem Bundesliga-Meisterschaftsspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 beauftragt war, mitgeteilt worden, dass die zur Dopingkontrolle ausgelosten Hoffenheimer Spieler Janker und Ibertsberger erst verspätet im Doping-Kontrollraum nach Teilnahme an einer Mannschaftssitzung erschienen seien.

    Am 27. Februar 2009 fand ein Anhörungstermin statt, bei dem der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Dr. Anton Nachreiner die Spieler Ibertsberger und Janker sowie den Dopingbeauftragten von 1899 Hoffenheim, Peter Geigle, als Beschuldigte sowie als Zeugen Manager Jan Schindelmeiser, Trainer Ralf Rangnick, Spielleiter Dirk Rittmüller, Mannschaftsarzt Dr. Pieter Beks von Hoffenheimer Seite ebenso wie den DFB-Doping-Kontrollarzt Dr. Rainer Klischies und dessen Assistent Frank Cleve vernommen hat. Zudem wurden die Mönchengladbacher Mannschaftsärzte Dr. Stefan Hertl und Dr. Heribert Ditzel von Dr. Nachreiner am 5. März 2009 telefonisch als Zeugen gehört und die Fernsehaufzeichnung von Premiere, insbesondere zu den Vorgängen auf dem Spielfeld nach Schlusspfiff, ausgewertet.

    Das Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses stellt sich danach wie folgt dar:

    Andreas Ibertsberger und Christoph Janker wurden in der Halbzeit des Bundesligaspiels am 7. Februar 2009 in Mönchengladbach ordnungsgemäß, also in Anwesenheit des Hoffenheimer Dopingbeauftragten, zur Dopingkontrolle ausgelost. Ihre Namen wurden gemäß den Vorschriften in der 75. Minute der Begegnung durch Öffnung der bis dahin versiegelten Umschläge, wiederum in Anwesenheit des Hoffenheimer Dopingbeauftragten, bekannt gegeben. Nach der von dem Assistenten des DFB-Doping-Kontrollarztes ausgefüllten Anwesenheitsliste erschienen die beiden Hoffenheimer Profis neun bzw. zehn Minuten später als die Gladbacher Spieler im Doping-Kontrollraum. Nach ihren eigenen Angaben und nach den Aussagen von Zeugen sind die beschuldigten Ibertsberger und Janker erst in der Hoffenheimer Mannschaftskabine über ihre Auslosung zur Dopingkontrolle informiert worden und nicht, wie vorgeschrieben, schon unmittelbar nach Schlusspfiff auf dem Spielfeld.

    Der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle hatte es versäumt, Ibertsberger und Janker unmittelbar nach Spielende über deren Auslosung zur Dopingkontrolle zu informieren. Geigle wusste seit der 75. Spielminute, dass Ibertsberger und Janker gemäß den Anti-Doping-Richtlinien nach der Begegnung von ihm direkt vom Spielfeld in den Doping-Kontrollraum zu führen waren. Dieser Verpflichtung kam der Hoffenheimer Dopingbeauftragte jedoch nicht nach. Geigle erklärte, dass er die Benachrichtigung der Spieler über die Auslosung nach dem Ende der Partie vergessen habe. Er habe lediglich beim Jubeln nach dem Schlusspfiff auf dem Spielfeld den Hoffenheimer Mannschaftsarzt Dr. Beks mit den roten Formularen mit der schriftlichen Aufforderung zur Dopingkontrolle in den Händen gesehen und sei daher davon ausgegangen, dass sich Dr. Beks um den Ablauf der Dopingkontrolle kümmere. Dieser war seinerseits allerdings der Meinung, dass die beiden Spieler bereits von Peter Geigle informiert waren.

    Der DFB-Doping-Kontrollarzt hatte drei bis vier Minuten vor Spielende die Formulare, in denen die Namen und Nummern der zur Dopingkontrolle ausgelosten Profis zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe in der 75. Minute noch einmal schriftlich festgehalten wurden, dem Hoffenheimer Spielleiter Dirk Rittmüller übergeben. Dies stellt einen Verstoß gegen § 6 Nr. 5. der Anti-Doping-Richtlinien des DFB dar, die eine Übergabe an den Dopingbeauftragten oder Mannschaftsarzt eines Vereins vorschreibt. Dies ändert aber nichts daran, dass mit der mündlichen Bekanntgabe die Verpflichtung von 1899 Hoffenheim zur direkten Zuführung der Spieler in den Doping-Kontrollraum bereits begründet worden ist und darüber hinaus auch der Mannschaftsarzt Dr. Beks im Moment des Schlusspfiffs auf Grund der an ihn weiter gereichten schriftlichen Aufforderung zur Dopingkontrolle wusste, welche Profis sich direkt vom Spielfeld in den Doping-Kontrollraum zu begeben hatten.

    Als sich der Hoffenheimer Mannschaftsarzt Dr. Beks nach dem Schlusspfiff in den Doping-Kontrollraum begab, stellte er fest, dass die ausgelosten Hoffenheimer Spieler nicht anwesend waren. Daraufhin begab sich Dr. Beks in die Mannschaftskabine, um Ibertsberger und Janker über ihre Auslosung zu informieren. Die beiden Profis gingen daraufhin unverzüglich zur Dopingkontrolle in den Doping-Kontrollraum.

    Bei diesem Anhörungsergebnis scheidet ein tatbestandsmäßiges Verhalten von Andreas Ibertsberger und Christoph Janker aus. Die Weigerung oder Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ist mangels Kenntnis der Hoffenheimer Spieler nicht gegeben. Beide haben daher auch in keiner Weise schuldhaft gehandelt. Damit scheidet zugleich ein Vergleich mit dem Verfahren gegen Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS aus, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer einjährigen Sperre verurteilt hatte. Der Unterschied besteht darin, dass sich die italienischen Spieler im Wissen um die Dopingkontrolle zunächst unbeobachtet zu einer Mannschaftsbesprechung begeben haben.

    Wegen des Versäumnisses des Dopingbeauftragten Peter Geigle, die Spieler über ihre Auslosung zur Dopingkontrolle zu informieren, und damit aufgetretenen schuldhaften Organisationsmängeln bei 1899 Hoffenheim wird der DFB-Kontrollausschuss jedoch gegen den Verein und dessen Dopingbeauftragten Peter Geigle beim DFB-Sportgericht Anklage erheben und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen. 1899 Hoffenheim wird ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit § 7 Nr. 1. i) und Nr.4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 44 der Satzung des DFB zu Last gelegt. Der Dopingbeauftragte Peter Geigle wird wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 5 Nr. 6., Abs. 1 der Anti-Doping-Richtlinien beim DFB-Sportgericht angeklagt.

    Gegen 1899 Hoffenheim kann bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB durch das Sportgericht eine Geldstrafe bis zu 150.000.- Euro verhängt werden, bei Annahme eines schwerwiegenden Falles anstelle oder neben der Geldstrafe auch eine weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB, unter anderem Aberkennung von Punkten. Das Sportgericht hatte in seiner bisherigen Rechtsprechung noch über keinen vergleichbaren Fall zu urteilen.

    Darüber hinaus wird der DFB-Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den von Borussia Mönchengladbach eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Spiels am 7. Februar 2009 mit den Verfahren gegen 1899 Hoffenheim und seinen Dopingbeauftragten zu verbinden.

    Quelle: Hier
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