Unter bestimmten Gründen und in Absprach kann man auch kündigen ohne Sperre. Man sollte die Bundesanstalt vorher kontaktieren. Wenn verachtende und die Würde antastenden Aüßerungen dauerhaft fallen kann die Arge die arbeitnehmerseitige Kündigung akzeptieren. Meine Süsse hatte den Fall. Da hat Sie sogar fristlos gekündigt.

Aber du solltest den Leiter der Leistungsstelle vorher ansprechen und dann mit Ihm zusammenarneiten.

Unterschied zu deinem Fall war, Peiniger war GF, daher keine Aussicht auf Unterstützung und es war ein kleiner Betrieb, somit keine Abhilfe durch versetzung.

An deiner stelle Menschenwürde und BGB zitieren und argumentieren, dass in deiner Position ein Wechsel Karriere unförderlich ist.

Viel Glück.