Also langsam geht es selbst mir zu weit.
Zunächst zur strittigen Regel:
Artikel 2: Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen....
Artikel 2.3 – Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich einer angekündigten Probenahme zu unterziehen, die gemäß anwendbarem Anti-Doping-Bestimmungen zulässig ist, oder ein anderweitiger Versuch, sich der Probenahme zu entziehen.
Liebe Leute, es muß zweifellos alles gegen Doping unternommen werden!
Irgendwann ist es aber zu viel!
Das System
ADAMS hat innerhalb von 2 Monaten dreimal die Software gewechselt.
Klickt bei Interesse einfach mal auf die Regeln....das ist,
bei allem Verständnis, ein Eingriff in die Privatsphäre.
Da kommen sie 10 Minuten zu spät aus der Sitzung...
eigene Dummheit, ja!
Sie hätten "whereabouts" angeben müssen.
Aber sind die beiden Spieler deswegen mit Langzeitgedopten gleichzusetzen?
Russische Biathleten lachen sich den Hintern weg und behaupten
mit pickeligem Gesicht und Zahnspangen: "Wir haben nicht gedopt."
Und hier wird ein Verfahren eingeleitet, weil es eingeleitet werden muß(?).
Schwachsinn!!!!!!