Was gibt`s da zu lachen, die verlangen 40 Euronen an "Aktivierungsgebühr"!

Da lache ich mich dann krank.


1. Sind derartige "Gebühren" inzwischen rechsverbindlich verboten.

2. Hat nur der Staat das Recht Gebühren zu erheben!


Außerdem steht in den agbs (und im Impressum), daß sich das "Angebot" jederzeit ändern kann.