Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
Was gibt`s da zu lachen, die verlangen 40 Euronen an "Aktivierungsgebühr"!
Da lache ich mich dann krank.
1. Sind derartige "Gebühren" inzwischen rechsverbindlich verboten.
2. Hat nur der Staat das Recht Gebühren zu erheben!
Außerdem steht in den agbs (und im Impressum), daß sich das "Angebot" jederzeit ändern kann.
Hallo, mir ging es nur um die alten preise womit sie noch auf kundenfang gehen, ich denke mal wenn man die hotline anruft kommt das böse erwachen
mfg hansi müller