Dies ist eine weitere Weisheit des EU Gesetzgebers

Die am Freitag im Bundesrat verabschiedete Verordnung setzt die sogenannte Universaldienstrichtlinie der EU sowie die Empfehlung der EU-Kommission um. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Netzbetreiber den Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermitteln, soweit das technisch möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung entfällt die bisherige Möglichkeit, Notrufe ohne SIM-Karte abzusetzen. Notrufverbindungen von Mobiltelefonen werden dann nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig sein.

Meine Meinung: genial, wenn mein Standort nicht übermittelt wird, dann soll mir auch keiner helfen. Da muss man darauf kommen, geschieht mir auch völlig recht, wenn ich mich in dem Dschungel ohne Simkarte verirre.