Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
Welch ein Unsinn ,Schüssel am Schirmständer kann keiner verbieten ,solange sie nicht fest installiert ist ,oder über den Balkon hinaus ragt

Richtig, selbst wenn sie zur Hälfte rüber ragt ist es statthaft.
Meine ist mit einer Gerüststange geklemmt und nur aus der Luft (ca. 90m NN)zu erkennen.