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Thema: 3000 Euro für kopiertes Foto

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    3000 Euro für kopiertes Foto

    Teure Versteigerung: Weil er das Produktfoto eines Navi-Herstellers für seine Ebay-Auktion verwendete, muss ein Privatverkäufer nun 3000 Euro zahlen.
    Der achtlose Einsatz fremder Bilder in Ebay-Auktionen kann für den Verkäufer viel Ärger nach sich ziehen. So muss der Anbieter eines Navigationsgerätes nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts insgesamt mehr als 3000 Euro zahlen, weil er das Produktfoto des Herstellers ohne Genehmigung verwendete.
    Der Privatverkäufer hatte im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72 Euro angeboten. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller für seinen Internetauftritt verwendet. Nach einer erfolglosen Abmahnung des Verkäufers zog der Hersteller vor Gericht. Dabei machte er neben Lizenzgebühren und einem Honorar auch die Kosten für die anwaltliche Abmahnung geltend – insgesamt einen Betrag von knapp 700 Euro.

    Das Landgericht Potsdam wies diese Klage ab – der Hersteller ging in Berufung. Vor dem Oberlandesgericht wies das Unternehmen nach, dass es Urheber der fraglichen Bilder ist, woraufhin der Beklagte eine Unterlassungserklärung abgab. Die Richter entschieden schließlich, dass der Anbieter des Geräts die gesamten Kosten des Rechtsstreits von rund 3000 Euro zu tragen hat, und verurteilten ihn außerdem zur Zahlung von 40 Euro Schadenersatz und 100 Euro Abmahnkosten.

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