Man sehe sich als Hilfe aufgestellten Kriterien der MFK (Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing) an.

Wie lange stand das Foto, wo wurde es abgebildet?

Für privaten Nutzen oder gewerblichen? (auch darauf kommt es an)

Ein Rechnungsbeispiel:

Entgangenes Grundhonorar: 150 €

Ein unterlassener Bildquellennachweis rechtfertigt regelmäßig einen Zuschlag von 100 % zu den entgangenen Lizenzkosten (vgl.: LG Hamburg v. 20.11.1987, Az.: 74 O 68/78; LG München I v. 23.4.1991, Az.: 210 O 247/89),....also

Grundhonorar: 150,00 EUR
Kein Nachweis der Bildquellen: zuzüglich 150,00 EUR (100 % Aufschlag)
Gesamtschaden: 300,00 EUR


Also hat der Richter einen Veröffentlichungs-Wert (Lizenzschaden) von 20 Euro anerkannt...

sorry...wer bei so etwas prozessiert ist selbst schuld.

Dennoch...höchste Vorsicht!


Gruß

Bobby