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Thema: 3000 Euro für kopiertes Foto

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
    Wie will man solch einen Schaden beziffern
    Die Gerichtskosten halte ich für pure Abzocke ,arbeiten dort nicht Beamte ?
    Den Schaden kann man beziffern, indem man den Marktpreis für die Verwendung des verwendeten oder eines vergleichbaren Fotos taxiert. Das macht halt das Gericht.

    Die Gerichtskosten halte ich auch für pure Abzocke.

  2. #2
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    Man sehe sich als Hilfe aufgestellten Kriterien der MFK (Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing) an.

    Wie lange stand das Foto, wo wurde es abgebildet?

    Für privaten Nutzen oder gewerblichen? (auch darauf kommt es an)

    Ein Rechnungsbeispiel:

    Entgangenes Grundhonorar: 150 €

    Ein unterlassener Bildquellennachweis rechtfertigt regelmäßig einen Zuschlag von 100 % zu den entgangenen Lizenzkosten (vgl.: LG Hamburg v. 20.11.1987, Az.: 74 O 68/78; LG München I v. 23.4.1991, Az.: 210 O 247/89),....also

    Grundhonorar: 150,00 EUR
    Kein Nachweis der Bildquellen: zuzüglich 150,00 EUR (100 % Aufschlag)
    Gesamtschaden: 300,00 EUR


    Also hat der Richter einen Veröffentlichungs-Wert (Lizenzschaden) von 20 Euro anerkannt...

    sorry...wer bei so etwas prozessiert ist selbst schuld.

    Dennoch...höchste Vorsicht!


    Gruß

    Bobby

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