Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
Die Forderungen sind zweifellos "krank"....
jedoch juristisch nicht zu beanstanden.
"und verurteilten ihn außerdem zur Zahlung von 40 Euro Schadenersatz und 100 Euro Abmahnkosten."

40 Euro halte ich nicht für maßlos. 100 Euro Anwaltsgebühr sind auch nicht so utopisch.

Die Gerichtskosten halte ich für einen Witz.