Wie will man solch einen Schaden beziffern
Die Gerichtskosten halte ich für pure Abzocke ,arbeiten dort nicht Beamte ?
Man sehe sich als Hilfe aufgestellten Kriterien der MFK (Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing) an.
Wie lange stand das Foto, wo wurde es abgebildet?
Für privaten Nutzen oder gewerblichen? (auch darauf kommt es an)
Ein Rechnungsbeispiel:
Entgangenes Grundhonorar: 150 €
Ein unterlassener Bildquellennachweis rechtfertigt regelmäßig einen Zuschlag von 100 % zu den entgangenen Lizenzkosten (vgl.: LG Hamburg v. 20.11.1987, Az.: 74 O 68/78; LG München I v. 23.4.1991, Az.: 210 O 247/89),....also
Grundhonorar: 150,00 EUR
Kein Nachweis der Bildquellen: zuzüglich 150,00 EUR (100 % Aufschlag)
Gesamtschaden: 300,00 EUR
Also hat der Richter einen Veröffentlichungs-Wert (Lizenzschaden) von 20 Euro anerkannt...
sorry...wer bei so etwas prozessiert ist selbst schuld.
Dennoch...höchste Vorsicht!
Gruß
Bobby