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Thema: 3000 Euro für kopiertes Foto

  1. #16
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Die Forderungen sind zweifellos "krank"....
    jedoch juristisch nicht zu beanstanden.
    "und verurteilten ihn außerdem zur Zahlung von 40 Euro Schadenersatz und 100 Euro Abmahnkosten."

    40 Euro halte ich nicht für maßlos. 100 Euro Anwaltsgebühr sind auch nicht so utopisch.

    Die Gerichtskosten halte ich für einen Witz.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
    Ich versteh immer noch nicht den Grund für die Klage ,welcher Schaden wurde dem Geschädigten durch die Verwendung der kopierten Abbildung seines Produktes beigefügt ?
    Der Schaden liegt darin, dass er das Recht an diesem Foto hat und für die Erlaubnis, es zu benutzen, Geld verlangen kann.

    Wenn man es einfach kopiert, entsteht somit ein Schaden, weil es unerlaubt "kostenlos" verwendet wird.

  3. #18
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Wie will man solch einen Schaden beziffern
    Die Gerichtskosten halte ich für pure Abzocke ,arbeiten dort nicht Beamte ?

  4. #19
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    Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
    Wie will man solch einen Schaden beziffern
    Die Gerichtskosten halte ich für pure Abzocke ,arbeiten dort nicht Beamte ?
    Den Schaden kann man beziffern, indem man den Marktpreis für die Verwendung des verwendeten oder eines vergleichbaren Fotos taxiert. Das macht halt das Gericht.

    Die Gerichtskosten halte ich auch für pure Abzocke.

  5. #20
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    Man sehe sich als Hilfe aufgestellten Kriterien der MFK (Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing) an.

    Wie lange stand das Foto, wo wurde es abgebildet?

    Für privaten Nutzen oder gewerblichen? (auch darauf kommt es an)

    Ein Rechnungsbeispiel:

    Entgangenes Grundhonorar: 150 €

    Ein unterlassener Bildquellennachweis rechtfertigt regelmäßig einen Zuschlag von 100 % zu den entgangenen Lizenzkosten (vgl.: LG Hamburg v. 20.11.1987, Az.: 74 O 68/78; LG München I v. 23.4.1991, Az.: 210 O 247/89),....also

    Grundhonorar: 150,00 EUR
    Kein Nachweis der Bildquellen: zuzüglich 150,00 EUR (100 % Aufschlag)
    Gesamtschaden: 300,00 EUR


    Also hat der Richter einen Veröffentlichungs-Wert (Lizenzschaden) von 20 Euro anerkannt...

    sorry...wer bei so etwas prozessiert ist selbst schuld.

    Dennoch...höchste Vorsicht!


    Gruß

    Bobby

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