Etappensieg beim Kampf gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Tipp24. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Hamburger Unternehmen nun recht gegeben – das Urteil hat Signalwirkung. Zusätzlich sorgt der Lotto-Jackpot für ein gutes Geschäft.
Der Onlineanbieter Tipp24 aus Hamburg hat beim Kampf gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) einen wichtigen Etappensieg errungen. Am Montag teilte das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) mit, dass es im Streit zwischen Lotto Rheinland-Pfalz und Tipp24 zugunsten der börsennotierten Aktiengesellschaft entschieden habe. Zur Übersendung der Spielverträge hatte Lotto Rheinland-Pfalz den Hamburgern eine elektronische Schnittstelle zum eigenen Computersystem zur Verfügung gestellt und diese am 5. Januar 2009 geschlossen, ohne den bestehenden Vertrag mit Tipp24 zuvor zu kündigen. Daraufhin hatte Tipp24 einen Eilantrag gestellt, die elektronische Schnittstelle wieder zu öffnen.
Das OLG begründete die Entscheidung unter anderem mit einem Verweis auf die EU-Kommission, welche mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU erhebliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines generellen, das heißt auch die Lottospiele erfassenden Internetvermittlungsverbots zur Bekämpfung der Spielsucht angeführt hatte. Der Senat erklärte, dass er die Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich des GlüStV teile.
Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil des OLG Koblenz hat Signalwirkung für weitere Verfahren, die derzeit in Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen GlüStV stehen. Im Gespräch mit DER AKTIONÄR hat Tipp24-Vorstand Jens Schumann die Bedeutung des Urteils des Oberlandesgerichtes Koblenz (OLG) nochmals herausgestellt: „Die Kernaussage des Urteils lautet, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner bisherigen Form europarechtswidrig ist. Das Urteil hat eine hohe Signalwirkung für anstehende Gerichtsentscheidungen.“ Bereits in einem früheren Interview hatte Schumann betont: „Es ist nach wie vor unser Ziel, den Staatsvertrag in den für uns wichtigen Punkten außer Kraft zu setzen und unser deutsches Geschäft der Lotterievermittlung wieder aufzunehmen.“ Das Unternehmen geht in allen 16 Bundesländern gegen den GlüStV vor.
Positiver Impuls für Tipp24-Aktie
Das Papier der Tipp24 AG befindet sich im Aufwärtstrend. Anleger, die der Empfehlung von DER AKTIONÄR gefolgt sind, freuen sich bislang über einen Gewinn in Höhe von über 30 Prozent. Das jetzt bekannt gewordene Urteil des OLG Koblenz liefert neben zahlreichen Argumenten nun einen weiteren, der für einen Kauf der Aktie spricht. Jeder weitere Etappensieg dürfte den Kurs weiter beflügeln. Positiv auswirken dürfte sich auch, dass der Lotto-Jackpot bei der nächsten Ziehung rund 28 Millionen Euro betragen wird, was das operative Geschäft der Gesellschaft weiter kräftig anheizt.
Quelle: http://www.deraktionaer.de/xist4c/we...EC76E17065A977






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