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Thema: Lotto24

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  1. #1
    Stammuser Avatar von Carlo75
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    Internet-Lotto trotz Verbot weiter erlaubt?

    Hamburg - Lotto-Spieler dürfen nach einem „Spiegel“-Bericht weiter im Internet tippen. Eigentlich verbietet der Glücksspielstaatsvertrag der Länder seit Anfang 2009 das Online-Spiel, um Spielsucht vorzubeugen. In der vergangenen Woche habe jedoch das Oberlandesgericht Koblenz die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft dazu verpflichtet, weiter Tipps eines Internet-Anbieters anzunehmen. Nach Ansicht der Richter bestehen „erhebliche Bedenken, ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit“ der EU verstoße.

    Geklagt hatte das Unternehmen Tipp24, das Ende des Jahres sein Online-Geschäft von Hamburg nach London verlagerte. Auf der nun britischen Internetseite in deutscher Sprache können die Spieler weiter tippen. Diese neue virtuelle Annahmestelle kann sich nach Ansicht des Gerichts auf einen Vertrag mit der deutschen Lotteriegesellschaft berufen, den diese vor sieben Jahren mit dem damals in Deutschland noch erlaubten Unternehmen abgeschlossen hatte. Die Deutsche Klassenlotterie Berlin warnt, es bestehe kein Gewinnanspruch.

    Quelle

    Also ich finde das ganze doch recht widersprüchlich, auf der einen Seite erlaubt ein deutsches Gericht weiterhin die Online-Tippabgabe und andererseits sagt die Berliner Klassenlotterie, dass kein Gewinnanspruch besteht .

    MfG

    Carlo
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  2. #2
    Stammuser Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    dann ist doch eigentlich alles klar !
    wer trotzdem weiter spielt , viel glück .....
    Ich spiel eh nicht bei denen.
    Ich frag mich nur, wer hier eigentlich mehr zu sagen hat. Ein deutsches Oberlandesgericht, oder die Klassenlotterie?

    MfG

    Carlo

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