Zitat Zitat von Heval Beitrag anzeigen
Das Arbeitsverhältnis war unter der Hand also nicht auf Papier!!!!!
Ach so, ich hatte gedacht, wegen 'offizieller' Kündigung wäre es ein vertragliches Arbeitsverhältnis...

Ändert aber auch nix: In diesem Fall findet die Haftpflichtversicherung Deiner Bekannten auch keine Anwendung, sie war schliesslich nicht privat da.
Der Ex-Arbeitgeber kann sich seine Forderung ebenfalls genau so in Haare schmieren, weil er jemanden illegal beschäftigt hat und schon alleine deswegen keinerlei Schadenersatzansprüche geltend machen kann!

Selbst, wenn er es versuchen sollte, müsste er das Arbeitsverhältnis offen legen und kann sich dann auf den Besuch von der Steuerfahndung freuen. Das wäre mit Sicherheit teurer, als eine dusselige Designerlampe aus dem Kaugummiautomaten zu ersetzen.

Ich würde nix zahlen und den Typen auf seinen Scherben sitzen lassen!
Soll er ordentliche Arbeitsverhältnisse eingehen oder sich selbst um Schäden kümmern, so geht es jedenfalls gar nicht.