Da es sich um ein geregeltes Arbeitsverhältnis gehandelt hat (und nicht 'schwarz'), gilt selbstverständlich was @six6 in #6 bereits geschrieben hat.
Deine Bekannte ist keinesfalls Schadenersatzpflichtig! Schon gar nicht über ihre Haftpflichtversicherung!
Der Schaden ist im Rahmen ihrer üblichen Arbeitsleistung entstanden, nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, und damit haftet alleine der Arbeitgeber (der dafür eine eigene Versicherung haben kann oder auch nicht) für den Schaden.
Die Haftpflicht-Versicherung Deiner Bekannten ist für diesen Fall überhaupt nicht zuständig und könnte - falls sie davon erfährt - ziemlichen Ärger wegen Erschleichung/Versicherungsbetrug machen.