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Thema: Wie würdet Ihr reagieren!

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  1. #1
    SMember
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    Arbeistverhältnis wurde sofort gekündigt

    Neuigkeiten:

    Das Arbeistverhältnis wurde per sofort gekündigt und zwar seitens meiner Bekannten!

    Es wurde nochmals über die Lampe geredet und der Mann bestand auf die Bezahlung ( Meinte die Lampe von 1999 ca 500.- DM ) sind 250 Euro! Darauf hin sagte sie Ihm das sie nicht mehr arbeiten kommt ab sofortiger Wirkung.

    AHA, aber hatte es nicht nötig gehabt ihr eine kleine Anerkennung zu Weihnachten zu geben geschweige denn ein " Frohes Fest "gewünscht!

    Ich habe Ihr dazu geraten die Lampe über die Haftpflicht zu bezahlen und dann sofort zu Kündigen wenn er Ihr nicht entgegen kommt. Leider hat Sie nicht viel Geld , dafür hat sie aber Stolz!

    Angenehmen Tag
    Den Wert eines Menschen erkennt man
    nicht an dem, was er hat,
    sondern an dem, was er gibt...

  2. #2
    SMember Avatar von Hawak
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    Da es sich um ein geregeltes Arbeitsverhältnis gehandelt hat (und nicht 'schwarz'), gilt selbstverständlich was @six6 in #6 bereits geschrieben hat.

    Deine Bekannte ist keinesfalls Schadenersatzpflichtig! Schon gar nicht über ihre Haftpflichtversicherung!

    Der Schaden ist im Rahmen ihrer üblichen Arbeitsleistung entstanden, nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, und damit haftet alleine der Arbeitgeber (der dafür eine eigene Versicherung haben kann oder auch nicht) für den Schaden.

    Die Haftpflicht-Versicherung Deiner Bekannten ist für diesen Fall überhaupt nicht zuständig und könnte - falls sie davon erfährt - ziemlichen Ärger wegen Erschleichung/Versicherungsbetrug machen.

  3. #3
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    Avatar von Heval
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    Das Arbeitsverhältnis war unter der Hand also nicht auf Papier!!!!!
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  4. #4
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Heval Beitrag anzeigen
    Das Arbeitsverhältnis war unter der Hand also nicht auf Papier!!!!!
    Ach so, ich hatte gedacht, wegen 'offizieller' Kündigung wäre es ein vertragliches Arbeitsverhältnis...

    Ändert aber auch nix: In diesem Fall findet die Haftpflichtversicherung Deiner Bekannten auch keine Anwendung, sie war schliesslich nicht privat da.
    Der Ex-Arbeitgeber kann sich seine Forderung ebenfalls genau so in Haare schmieren, weil er jemanden illegal beschäftigt hat und schon alleine deswegen keinerlei Schadenersatzansprüche geltend machen kann!

    Selbst, wenn er es versuchen sollte, müsste er das Arbeitsverhältnis offen legen und kann sich dann auf den Besuch von der Steuerfahndung freuen. Das wäre mit Sicherheit teurer, als eine dusselige Designerlampe aus dem Kaugummiautomaten zu ersetzen.

    Ich würde nix zahlen und den Typen auf seinen Scherben sitzen lassen!
    Soll er ordentliche Arbeitsverhältnisse eingehen oder sich selbst um Schäden kümmern, so geht es jedenfalls gar nicht.

  5. #5
    SMember
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    Avatar von Heval
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    Zitat Zitat von timsah Beitrag anzeigen
    das hättest du im 1. Beitrag schreiben sollen.
    Jeder ist davon ausgegangen, dass sie dort legal gearbeitet hat....

    Nochmals:

    Weder im Büro noch im Privathaushalt wurde auf Papier gearbeitet!!!
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  6. #6
    Moderator Avatar von Tester
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    Zitat Zitat von Heval Beitrag anzeigen
    Leider hat Sie nicht viel Geld , dafür hat sie aber Stolz!
    Angenehmen Tag
    Die soll den gegen die Wand laufen lassen.....

    und Tschüs .....

    (was will er machen der gewöhnt sich schon daran ohne seine Lampe zu leben)
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    .

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